Asylbewerber: Dublin-Verordnung soll wieder greifen
Ab Mitte März 2017 soll nach Berichten der FAZ das Dublin-Abkommen in seiner gewohnten Form wieder greifen. Das bedeutet: Nicht mehr Deutschland, sondern das Land, in dem ein Migrant zum ersten Mal EU-Boden betreten hat, ist wieder für die Asylverfahren zuständig.
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