Vogelgrippe-Warnung in Dortmund

Bei einer verendet aufgefundenen Wildente am Dortmunder Hengsteysee wurde das Influenzavirus H5N8 nachgewiesen. Die Stadt Dortmund hat deshalb umgehend Restriktionszonen im Dortmunder Stadtgebiet ausgerufen. Ab dem 12. Januar werden sie in Kraft treten. Insgesamt sind 29 Dortmunder Hobbygeflügelhalter betroffen.

In der Sperrzone, die sich vom Ufer des Hengsteysees über Teile des Stadtteils Syburg erstreckt, gelten für 21 Tage besonders strenge Hygienevorschriften bei der Haltung von Geflügelbeständen. Die Tiere dürfen die Sperrzone nicht verlassen. Fleisch, Eier und Schlachtabfälle müssen ebenfalls in den Beständen bleiben. Das Jagen von Wildvögeln ist untersagt, Vögel aus einem Haltungsbestand dürfen ebenfalls nicht in die Wildnis entlassen werden.

Darüber hinaus gibt es eine größere Beobachtungszone, die sich bis zur A45 erstreckt. Diese Zone dürfen gehaltene Vögel für 15 Tage nicht verlassen. Die Jagd auf Wildvögel ist nur auf behördliche Anordnung möglich. In der gesamten Zone sind Hunde- und Katzenhalter dazu angehalten, die Tiere nicht frei laufen zu lassen. Der Grund für die weitläufigen Maßnahmen: Die Wildvögel, bei denen das Virus nachgewiesen wurde, waren standorttreue Wildenten. Da sich die Tiere jedoch frei bewegen können, könnten zu jedem Zeitpunkt am Gewässerufer weitere verendete Wildvögel mit Nachweis von H5N8 gefunden werden.

Das für das gesamte Dortmunder Stadtgebiet bereits in Kraft getretene Verbot von Geflügelausstellungen und die Stallpflicht gelten weiterhin ohne zeitliche Begrenzung. 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert