Asylbewerber: Dublin-Verordnung soll wieder greifen

Die Bundesregierung folgt anscheinend einer Empfehlung der EU-Kommission, Asylbewerber ab dem 15. März 2017 gemäß der Dublin-Verordnung wieder nach Griechenland zurückzuschicken. In den vergangenen sechs Jahren wurden die Asylverfahren von Flüchtlingen auch in Deutschland durchgeführt.

Das Dublin-System sieht vor, dass grundsätzlich dasjenige Land der Europäischen Union sich um Asylverfahren kümmern muss, in dem der betroffene Migrant zum ersten Mal EU-Boden betritt. Die Tagesschau beruft sich dabei auf einen Brief von Innenminister Thomas de Maizière an den Vorsitzenden des Innenausschusses Ansgar Heveling, der der FAZ vorliegt. De Maizière habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) gebeten, nur noch bis zum 15. März 2017 das Dublin-Abkommen auszusetzen. Ab dann soll die alte Regelung wieder in Kraft treten.

Von der Regelung ausgenommen sollen alle Flüchtlinge sein, die vor Mitte März nach Deutschland eingereist sind. Ebenfalls sollen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie verletzliche Personengruppen von der Regelung ausgenommen sein.

Die Flüchtlingszahlen sind nach Angaben der FAZ 2016 deutlich gesunken. Waren es 2015 noch knapp 890.000 Asylsuchende, so kamen 2016 nur noch 280.000 Flüchtlinge nach Deutschland. Diese Entwicklung sei nicht zuletzt auf die Schließung der Balkanroute und das neu geschlossene EU-Türkei-Abkommen zurückzuführen. Dem entgegengesetzt ist die Anzahl der Asylanträge gestiegen, von knapp 475.000 in 2015 auf rund 745.000 in 2016. Die meisten Anträge stammen von Flüchtlingen, die bereits vorher eingereist waren, jedoch durch die überlasteten Ämter erst 2016 einen Antrag stellen konnten.

 

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