Wissenswert: Das Urheberrecht

Foto: flickr.com/Karen Roe, Rafael Robles L, Lars Kasper, NASA Goddard Photo and Video; Montage: Marc Patzwald, Teaserfoto: flickr.com/poniblog

Foto: flickr.com/Karen Roe, Rafael Robles L, Lars Kasper, NASA Goddard Photo and Video; Montage: Marc Patzwald, Teaserillustration: Bundeszentrale für politische Bildung

Zur Lieblingsmusik tanzen, als ob keiner zusieht. Heimlich unter der Bettdecke weiterlesen. Sich aus dem Kino schleichen, weil der Film zu gruselig ist. Für all dies muss man zahlen – denn die Menschen, die Lieder und Geschichten schreiben haben auf ihre Ideen ein Urheberrecht. In Deutschland schützt es vor allem den Urheber selbst, und nur wer sich daran hält, kann kreative Produkte anderer legal genießen. Um zu verstehen, warum das Urheberrecht heute so wichtig für uns ist, lohnt sich ein Blick zurück.

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Die Geschichte des Urheberrechts beginnt erst im 12. Jahrhundert. Illustrationen: Bundeszentrale für politische Bildung

Anders als viele andere Gesetze, hat das Urheberrecht keine Wurzeln in der Antike. Das liegt schlicht daran, dass man es nicht brauchte. Wollte der Römer Markus Antonius zum Beispiel die Rede seines Gegners Flavius abkupfern, musste er sie auswendig lernen oder mühselig mitschreiben. Schon allein aus technischer Sicht war das „Raubkopieren“ also eher schwierig. Außerdem herrschte lange Zeit (bis ins Mittelalter) ein anderer Standpunkt zu den eigenen Texten. Autoren sahen ihre Werke nicht als „Schöpfung“ an und schrieben oft nicht einmal ihren Namen darunter. Alle Texte konnten abgeschrieben, kommentiert und verändert werden. Lieder wurden nachgesungen und Märchen auf immer neue Weise erzählt und interpretiert.

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Urheberrecht und Gutenberg

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Das Gesetz muss beides achten, perönliche und wirtschaftliche Interessen. Der Schwerpunkt kann variieren.

Mit der Zeit änderte sich dieses Verständnis.  Durch die Erfindung des Buchdrucks verschärfte sich die Situation. Unter den Druckern kam wirtschaftliche Konkurrenz auf. Jeder wollte das Buch schneller und billiger drucken, um mehr Käufer anzulocken. Der Drucker, der dann anfangs den Autor für sein Werk bezahlt hatte, war damit in einem finanziellen Nachteil.

So kamen im 18. Jahrhundert die Privilegien auf. Sie erteilten einzelnen Druckern über zwei Jahre ein Druckmonopol auf eine bestimmte Schrift. Veröffentlichten die Drucker das Werk jedoch nicht, erlosch das Privileg, um die Verbreitung von Schriften sicher zu stellen.
Bis es zu einem ersten richtigen Urheberrecht kam, dauerte es aber noch bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts. Vorbild für das deutsche Gesetz war, dank Napoleon, Frankreich. Das französische Urheberrecht – entstanden während der Französischen Revolution – beinhaltete im Gegensatz zur angelsächsischen Variante eine Verknüpfung mit dem Persönlichkeitsrecht. Die Gesetzesvarianten der USA und England legten einen viel stärkeren Fokus auf die wirtschaftlichen Interessen beim Urheberrecht. Diese Schwerpunktsetzung ist heute noch zu spüren und führt dazu, dass die Worte Copyright und Urheberrecht eigentlich nicht synonym gebraucht werden dürften.

Die Geburt der GEMA

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Neue Medien- neue Möglichkeiten und Gesetze.

Über die Jahre musste sich das Urheberrecht den neuen technischen Entwicklungen anpassen. So wurden zunächst Fotographien, dann Radio und Fernsehen entwickelt. All diese Fortschritte mussten in die Gesetzgebung mit einfließen, stellten allerdings keine allzu großen Probleme dar.

Eine wichtige Zäsur dagegen war die Entwicklung des Tonbandgerätes in den 50er Jahren. Plötzlich konnte jeder zuhause sein eigenes Rock´n´Roll-Band erstellen.
Parallel mit der Urheberrechtsdebatte hatte sich auch die „Staatlich genehmigten Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte (STAGMA)“ gebildet – seit dem zweiten Weltkrieg kennen wir diese Institution unter dem Namen GEMA – „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Die GEMA ist eine der deutschen Verwertungsgesellschaften. Diese Gesellschaften nehmen stellvertretend für einzelne Künstler gesammelt Urheberrechte wahr. Neben der GEMA sind die VG Wort (für wissenschaftliche, literarische und journalistische Texte) und die VG Bild-Kunst (für bildende Künstler, Fotographen etc.) die beiden größten deutschen Verwertungsgesellschaften.

Aufgrund großer Proteste auf Seiten der Verwertungsgesellschaften, nahm man die Privatkopie-Problematik 1965 in die Neufassung des Urheberrechtes auf. Für jedes verkaufte Tonbandgerät mussten die Hersteller nun eine Gebühr an die Zentralstelle für Private Überspielungsrechte (ZPÜ) zahlen, ein Prinzip das heute noch praktiziert wird. Die zu entrichtenden Gebühren nennt man Kopiervergütung.  In den Folgejahren wurde das Urheberrecht immer wieder an technische Neuerungen wie Computer und Softwareentwicklungen angepasst.

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Dem Urheberrecht einen Korb geben

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Immer wieder bekommt das Urhebergesetz den Anstrich einer neuen Zeit.

In zwei Etappen, erster und zweiter Korb genannt, wurde das Urheberrecht zuletzt 2003 beziehungsweise 2008 aktualisiert. Wichtigste Neuerung war hier erneut der Umgang mit Privatkopien. Seit den Tonbandgeräten hatte sich die Kopiertechnik so verfeinert, nun  die Vervielfältigung  ohne Qualitätsverlust möglich war. Dies stellte die Situation bei Privatkopien in ein neues Licht. Trotz vehementer Forderungen auf Seiten der Musik/Filmindustrie wurde Privatkopie nicht verboten. Der Gesetzgeber argumentierte, dass durch ein Verbot nicht das Kopieren gestoppt werden könne, lediglich Verwertungsgesellschaften wie GEMA und VG-Wort würden so machtlos. Sie könnten fortan keine Kopiervergütungen für kopierfähige Geräte erheben, um den Künstlern einen finanziellen Ausgleich für Privatkopien zu bieten. Letztlich würden unter einem Verbot also die Urheber leiden.

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Vom Künsterl zum Verbraucher, so funktioniert das Urhebergesetz.

.Kopierschutz gilt!

Als Ausgleich wurde das Kopieren von CDs, DVDs etc. mit Kopierschutz illegal. Außerdem ist es seitdem nicht mehr erlaubt, Dateien aus dem Netz zu herunterzuladen, die offensichtlich rechtswidrig dort eingestellt wurden. Das gilt zum Beispiel für aktuelle Kinofilme, die von Privatpersonen hochgeladen werden. Außerdem wird die Höhe der Kopiervergütung seitdem nicht mehr vom Gesetzgeber, sondern von den betroffenen Parteien festgelegt, um eine flexiblere Anpassung an steigende Kosten etc. zu gewährleisten.

Heute gilt: Etwa sieben Kopien eines Werkes sind ok und gelten als Privatkopie. Das veröffentlichen von Bildern im Internet ist nie privat (auch nicht im eigenen Blog) und unterliegt somit auch dem Urhebergesetz. Zitate in wissenschaftlichen und journalistischen Texten sind erlaubt, müssen aber einen Mehrwert besitzen. Das Sampeln von Musik ist ein den allermeisten Fällen illegal. Es gibt außerdem Sonderregelungen für den Unterricht, damit Lehrer Materialien für ihre Schüler kopieren können.

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