Duell am Donnerstag: Kennzeichnung für Polizisten?

 Wenn der Freund und Helfer selbst zum Täter wird: Fälle von Polizeigewalt sind in Deutschland zwar selten, kommen aber vor. Die Aufklärung ist schwer – denn gerade bei Großdemonstrationen sind die Einsatzkräfte meist durch Helm, Mundschutz und einheitliche Uniform nicht voneinander unterscheidbar. Und dafür gibt es einen guten Grund: Die Polizisten sollen vor möglichen Racheakten geschützt werden. Ist eine Kennzeichnungspflicht dennoch nötig, um schwarze Schafe identifizieren zu können? Oder wiegt der Schutz der Privatsphäre der Beamten schwerer? David Freches und Maike Knorre im Duell.

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Die Bilder sind immer noch erschreckend. Vor zwei Wochen schlugen und traten zwei Polizisten aus dem rheinland-pfälzischen Westerburg auf einen kurz zuvor festgenommenen Mann ein, dessen Hände auf dem Rücken fixiert waren. Er war völlig wehrlos. Zwei weitere Beamte standen tatenlos daneben. Auch bei der Bloccupy-Demonstration in Frankfurt vor gut sechs Wochen ist das überharte Durchgreifen der Polizei vielfach kritisiert worden.

Hinweisen auf Polizeigewalt wird kein Gehör gegeben

Polizeigewalt in Deutschland ist kein Hirngespinst. Sie ist nicht an der Tagesordnung, aber sie existiert. Nur: Die Öffentlichkeit bekommt davon wenig bis gar nichts mit. Wenn beispielsweise Fußball-Fans oder Teilnehmer von Demonstrationen auf das Thema aufmerksam machen, wird ihnen wenig Gehör geschenkt. Die Vorkommnisse rund um die Bloccupy-Demo wurden nur öffentlich, weil dort auch Journalisten durch Beamte massiv an der Ausübung ihrer Arbeit gestört worden sind und deshalb im Nachhinein schwere Vorwürfe erhoben haben.

Wahrscheinlich wäre der Westerburger Fall auch nicht bekannt geworden, hätte ein Anwohner die Szene nicht zufällig mit dem Handy gefilmt. Unverhältnismäßiger Gewalt kann man mit einer Kennzeichnung an der Uniform der Polizisten entgegenwirken. Mit dieser müssten sich die Beamten bewusst sein, dass ihr Verhalten auf sie zurückgeführt werden kann.

Vermummungsverbot? Doppelmoral!

Hüter von Recht und Ordnung sollten eigentlich nichts zu verbergen haben, auch nicht ihre Identität. Klar ist die Privatsphäre der Beamten zu schützen. Aber eine Kennzeichnung kommt ja nicht einem Klarnamen gleich.

Eine identifizierende, gut sichtbare Nummer wäre da ein guter Kompromiss. Mit ihr könnte man zum Beispiel auf einzelne Beamte aus einer Hundertschaft schließen und so schwarze Schafe in den Reihen der Polizisten ausfindig machen. Gleichzeitig schützen sich die Beamten vor moralischem Schaden. Daran sollten die Freunde und Helfer selber im höchsten Maße interessiert sein.

Mit gekennzeichneten Beamten ließe sich auch eine Doppelmoral auf Demonstrationen umschiffen. Dort gilt nämlich einerseits für die Teilnehmer laut Versammlungsgesetz ein Vermummungsverbot, das ihnen verbietet „ihr Gesicht zu verdecken oder Gegenstände mitzuführen, die dazu bestimmt sind (…) und damit die Feststellung der Identität (…) verhindern.“ Andererseits treten die Einsatzhundertschaften durch einheitliche Uniformen, Mundschutz und Helm mit heruntergeklapptem Visier derart anonym auf, dass Erkennbarkeit quasi unmöglich ist. Wie will man das mit dem Vermummungsverbot unter einen Hut bringen?

Aufklärung verläuft oft im Sande

Bereits jetzt ist es so, dass Polizisten verpflichtet sind, ihren Dienstausweis stets mitzuführen und ihn auf Wunsch vorzuzeigen. Wer sich aber schon mal von Polizisten ungerecht behandelt gefühlt hat, weiß, dass sie diesem Wunsch nicht zwangsläufig nachkommen.

In vielen anderen EU-Ländern übrigens gilt die Kennzeichnungspflicht. Warum also nicht auch in Deutschland? Es hat hierzulande schon Fälle von Polizeigewalt gegeben, deren Aufklärung im Sande verlaufen und ergebnislos zu Ende gegangen ist. Eine Aufklärung dieser Fälle ist nicht nur im Sinne der Opfer, sondern auch im Sinne der Allgemeinheit.

Eine Kennzeichnungspflicht ist deshalb eine Win-win-Situation: Durch sie kann man unverhältnismäßiger und übertriebener Gewalt vorbeugen und gleichzeitig das Vertrauen in die Polizei stärken.

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„Alle Mediziner sind Pfuscher“, heißt es, unterläuft einem Arzt ein Fehler im OP. „Juristen haben keine Moral“, wird gerufen, setzt sich ein Anwalt für die Rechte eines Mörders ein. Und wendet ein Polizist Gewalt an, schreit die Masse gleich: „Bullen sind blindwütige Schlägertypen!“

Diese Urteile sind nicht nur übertrieben dramatisch, sondern schlichtweg unverhältnismäßig: Ein Generalverdacht, der diejenigen zu Straftätern macht, die sich für den Schutz der Demokratie einsetzen. Oder warum sonst harren Polizisten bei Großdemonstrationen über Stunden aus, lassen sich beschimpfen, anspucken, mit Steinen bewerfen? Doch wohl kaum, weil sie gerne den Familienausflug oder die Geburtstagsfeier verpassen. Die Hüter des Gesetzes halten Gegendemonstranten in Schach, damit diejenigen von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen können, die dann im Nachhinein am lautesten über „die Bullen“ herziehen.

Grundrechtsverletzung gefährdet das Privatleben

In diesem Zusammenhang wird immer wieder die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten laut. Schwarze Schafe müssen schließlich zur Rechenschaft gezogen werden, fordern die Befürworter, Verantwortung für Fälle von Polizeigewalt muss übernommen werden. Der Name oder eine persönliche Identifikationsnummer auf Brust oder Rücken der Uniform, das ist die Lösung, drängen sie. Die Lösung wofür? Diejenigen öffentlich an den Pranger zu stellen, die gut ausgebildet sind und ihren Job ausüben? Die sich selber zurücknehmen, einem Risiko aussetzen, um der Allgemeinheit einen Dienst zu erweisen? Wohl kaum. Auch von unzureichender Verantwortung kann hier keine Rede sein.

Genauso wie die Demonstranten auch haben Polizisten ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung – wenn auch nur noch teilweise. Denn das Recht am eigenen Bild wurde ihnen bereits genommen, ob sie es wollen oder nicht. Während ihrer Einsätze werden Polizeibeamte aus vielerlei Blickwinkeln fotografiert, gefilmt und so unwiderruflich in die Tiefen des World Wide Web gestürzt. Ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte, der unkontrollierbare Folgen mit sich bringt. Käme der Name dazu, ist eine Verfolgung vom öffentlichen Einsatzort bis ins Private ein Leichtes – und die Sicherheit des Beamten und seiner Familie vor Rache und Vergeltung eine Unmöglichkeit.

Polizisten sind gekennzeichnet

Was den Polizisten bei Großeinsätzen bleibt, ist der Schutzanzug. Ein Verstoß gegen das allgemeine Vermummungsverbot liegt hier nicht vor: Die Polizei tritt als staatliche Einheit auf, nicht als Einzelkämpfer. Im Notfall ruft der deutsche Bürger schließlich auch nicht Kommissar XY, sondern DIE Polizei. Wie sonst ließe sich der einzelne Polizist motivieren, in einer Hundertschaft als Teil einer Gruppe zu agieren?

Das bedeutet keineswegs, dass individuelle Fehltritte von der Gruppe verschluckt werden. Die Kürzel der meisten Bundesländer, die Nummer der Hundertschaft und des Zuges stehen bereits auf den Helmen von Polizeibeamten. Diese Kennzeichnung grenzt den Personenkreis von vornherein auf circa 30 ein und kann bei Vorwürfen gegen Polizisten Ansatzpunkt für ein stinknormales Dienstordnungsverfahren sein, wie es gegen jeden Beamten eingeleitet werden kann. Außerdem: Grundsätzlich tragen alle Polizeibeamten im Einzeldienst, also auch Dorfsheriffs und Verkehrskontrolleure, einen Dienstausweis mit sich –  einfach mal danach fragen, anstatt direkt zu meckern.

Polizeigewalt? Staatsgewalt!

Bei der Diskussion um Polizeigewalt und Beamtenanonymität vergessen die Fingerheber, dass es die Polizisten sind, die für ihre Sicherheit in der Bundesrepublik sorgen. Sie üben also Gewalt aus, die Staatsgewalt! Finger runter, sonst gibt’s nur peinliche Ablesefehler von überflüssigen Zahlenkombinationen.

 
     

das-duell-feeder Foto: stockxchng/bizior, Montage: Steinborn/Schweigmann, Teaserfoto: Daniel Rennen  / pixelio.de.

4 Comments

  • D. Kanschat sagt:

    Die Gefährdung unserer Beamten ist sicherlich durch eine namentliche Kennung enorm erhöht – nicht nur der Beamten im Einsatz sondern auch die Sicherheit der Angehörigen ist gefährdet. Dies spricht klar gegen eine Kennzeichnung – wobei die Polizisten bereits im Einsatz die Zielscheibe der tobenden Menge sind..

    Auf der anderen Seite kann eine wahllose Polizeigewalt nicht weiter geduldet werden. Hier reicht auch kein einfache Dienstordnungsverfahren – wer einmal Auffällig war wird es auch ein zweites Mal.

    Ich bin geteilter Meinung. Aber sicher ist, dass Bund und Länder sich ein überholtes Konzept ausdenken sollten, um zukünftige Eskapaden zu unterbinden, aber zeitgleich die Beamten zu schützen.

    Ps.
    Mk Kn, ich werde demnächst am Stadion im In- und Ausland den nächsten grantigen Polizisten mal freundlich nach seiner Marke bzw. Ausweis fragen.

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