Coca-Cola Monopol auf dem Campus

Wo genau das Essen an der TU Dortmund herkommt, ist manchmal schwer zu sagen. Bei den Getränken sieht das Ganze anders aus: Ein Blick auf das Getränkeangebot am Campus zeigt, dass eine gewisse amerikanische Cola-Firma nicht nur ihr namensgebendes Produkt, sondern auch zahlreiche weitere verkauft. Bonaqa-Mineralwasser oder Lift-Apfelschorle beispielsweise sind ebenfalls Marken der Coca-Cola Company. Doch wieso gibt es auf dem Campus so viele Coca-Cola-Kühlschränke?

Die Studentenwerke in ganz Deutschland hätten einen Rahmenvertrag mit Coca-Cola ausgehandelt, erklärt Christian Puslednik, Leiter der Gastronomischen Betriebe beim Studentenwerk Dortmund. Solch ein Vertrag des Dachverbands, des Deutschen Studentenwerks (DSW), ist nichts ungewöhnliches. Neben Verträgen mit Donut- oder Muffinherstellern gibt es auch Rahmenverträge mit Coke-Konkurrenten wie Pepsi. Es steht also jedem Studentenwerk frei, bei den Verträgen mitzumachen. Allerdings bietet dieser Vertrag einige Vorteile. Mit dem DSW als Vertragspartner soll immer der bestmögliche Preis erzielt werden können.

Seit einigen Jahren ist das der Haupteinsatzort der D+S GmbH: das Sonnendeck auf dem Dortmunder Campus. Foto: Regine Beyß

Hast du dich schon einmal gefragt, warum es im Sonnendeck nur Coca-Cola gibt? Archivbild: Regine Beyß

So werden beispielsweise die Kühlschränke von Coca-Cola selber geliefert. Befüllt werden sie jedoch vom Studentenwerk selbst. Dabei dürfen die Kühlschränke auch für eigene Produkte verwendet werden. Selbst Getränke der Konkurrenz dürfen neben normaler Coca-Cola stehen, solange der „Fremdanteil“ nicht über circa 20 Prozent liegt. Die US-amerikanische Firma hat somit eine Sicherheit, dass in allen gastronomischen Betrieben des Dortmunder Studentenwerks ihre Produkte angeboten werden. Das könne sich jedes Jahr ändern, denn die „Kündigungsfrist“ der Verträge betrage ein Jahr, betont Puslednik. Die Verkaufspreise schreiben die Verträge allerdings nicht vor, innerhalb des Studentenwerks Dortmund sind sie jedoch gleich.

Die Rahmenverträge gelten nur für kalte Getränke. So ist zum Beispiel das Chaqwa-Café in der Emil-Figge-50 ebenfalls eine Marke der Coca-Cola Company, jedoch nicht Bestandteil des Vertrags. An das Allerheiligste darf sich das Studentenwerk übrigens nicht einfach so heranwagen: Einer Erhöhung der Kaffeepreise müsste erst der Verwaltungsrat zustimmen, so Puslednik.

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