Genehmigung der Loveparade war rechtswidrig

Duisburg. Der Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft Duisburg bezeichnet laut Medienberichten die Genehmigung der Loveparade letztes Jahr in Duisburg als formal rechtswidrig. Bei dem Festival waren im Juli 2010 21 Menschen getötet worden.

Nach Informationen von „Rheinische Post“ und WDR, denen der Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft Duisburg nach eigenen Angaben vorliegt, sei die Genehmigung der Loveparade formal rechtswidrig gewesen. Der staatsanwaltliche Bericht wird von der nordrheinwestfälischen Landesregierung derzeit geheim gehalten.

Der mehr als 400 Seiten starke Bericht führe 15 Beschuldigte auf, wovon elf letzten Sommer bei der Stadt Duisburg und vier bei Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller beschäftigt gewesen seien. Den Mitarbeitern des Duisburger Bauordnungsamtes werde zum Beispiel vorgeworfen, das Sicherheitskonzept nicht richtig geprüft und Auflagen nicht eingehalten zu haben. Unter den Beschuldigten sei laut Bericht auch der Leitende Polizeidirektor, der zum Zeitpunkt der Loveparade im Dienst war.

Bei der Loveparade waren am 24. Juli 2010 in Duisburg 21 Menschen getötet und mehr als 500 verletzt worden.

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