Dortmunder Rat muss neu gewählt werden

Dortmund. Ratswahlen in Dortmund: Bis spätestens zum 9. September müssen die Bürger erneut an die Urnen gehen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster aus dem März bestätigt und damit die Revision zweier SPD-Ratsherren abgelehnt.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im März 2012 in zweiter Instanz entschieden, dass die Ratswahl vom August 2009 zu wiederholen sei. Der Vorsitzende OVG-Richter Dieter Kallerhoff hatte die Verschleierung der städtischen Finanzlage der Stadt Dortmund laut derwesten.de als „gesetzwidrig“ verurteilt. Zum Hintergrund: Der damalige Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer und die damalige Kämmerin Christiane Uthemann hatten vor der Kommunalwahl am 30. August 2009 erklärt, dass es keinen finanziellen Engpass im Stadthaushalt gäbe. Zeitgleich war jedoch die Haushaltssperre schon vorbereitet worden und trat auch einen Tag nach der Dortmunder Kommunalwahl in Kraft.

Eine Revision vor dem Oberverwaltungsgericht gegen das März-Urteil war nicht möglich, jedoch eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht. Diese legten zwei SPD-Ratsherren vor dem BVG ein. Heute morgen berichtete ruhrnachrichten.de in einer Eilmeldung, dass die Beschwerde gescheitert sei. Somit muss innerhalb der nächsten vier Monate der Rat neu gewählt werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert