Gericht entscheidet über Neuwahl in Dortmund

Dortmund. Das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet am Donnerstag über eine mögliche Wiederholung der Wahl des Dortmunder Stadtrates von 2009. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte dem Antrag von Mitgliedern der SPD Ratsfraktion, die Wahl nicht zu wiederholen, zuvor stattgegeben. Gegen diese Entscheidung klagt jetzt die Opposition.

Wie pflichtlektüre berichtete, hatten der damalige Oberbürgermeister der Stadt, Gerhard Langemeyer, und die ehemalige Kämmerin, Christine Uthemann einen Tag nach der Wahl im August 2009, eine Haushaltssperre bekanntgegeben. In der Öffentlichkeit wurde daraufhin der Vorwurf laut, die Stadtspitze habe absichtlich die Finanzlage der Stadt bis nach den Wahlen verschwiegen. Der Rat beschloss Ende 2009 mit großer Mehrheit, die gesamte Kommunalwahl zu wiederholen. Gegen diesen Beschluss sind einige Mitglieder der SPD Ratsfraktion gerichtlich vorgegangen und haben vom Verwaltungsgericht Recht erhalten. Auf Antrag der Opposition überprüft das Oberverwaltungsgericht jetzt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes.

Die Wahl des Oberbürgermeisters wurde bereits 2010 wiederholt. Auch hier erhielt der SPD Kandidat Ulrich Sierau, wie bereits in der angefochtenen Wahl, die Mehrheit der Stimmen.



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