Dortmunder Rat muss neu gewählt werden

Münster/Dortmund. Die Dortmunder Ratswahlen aus dem Jahr 2009 müssen wiederholt werden. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Grund für das Urteil: eine Gesetzeswidrigkeit. Die Wähler seien vor ihrer Stimmabgabe nicht ordnungsgemäß über die Finanzlage der Stadt informiert worden, teilte das OVG in seiner Urteilsbegründung mit. Schon im nächsten Jahr sollen die Bürger neu wählen dürfen.

Hintergrund der Entscheidung ist die sogenannte „Haushaltslüge“: Wie pflichtlektüre berichtete, hatten der damalige Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer (SPD) und Kämmerin Christiane Uthemann wenige Tage vor der Wahl 2009 die Haushaltsprobleme der Stadt geleugnet. Obwohl sie zu diesem Zeitpunkt bereits die später folgende Haushaltssperre geplant haben sollen. Für die Richter – eine unzulässige Täuschung der Wähler.
Gegenüber derwesten.de beteuerte Langemeyer kurz nach dem Urteil: „Ich habe damals niemanden täuschen wollen und war von der Richtigkeit meiner Aussagen überzeugt. Gleichwohl übernehme ich die politische Verantwortung für das Geschehene.“

Erst im März dieses Jahres verneinte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Wiederholung der Wahlen. SPD-Mitglieder hatten gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates geklagt. Die meisten Ratsmitglieder legten daraufhin jedoch Revision in Münster ein – mit Erfolg. Ein erneutes Revisionsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht soll es nach Angaben der OVG-Richter nicht geben.

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