DFG: Plagiatsjäger sollen nicht länger anonym bleiben

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat Universitäten empfohlen, anonymen Hinweisen auf wissenschaftliches Fehlverhalten, zum Beispiel auf Plagiate, nicht mehr nachzugehen. In der Überarbeitung der „Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ heißt es: „Grundsätzlich gebietet eine zweckmäßige Untersuchung die Namensnennung des Whistleblowers.“

Nach zahlreichen Plagiatsaffären, Streitigkeiten und Rücktritten wollte die DFG reagieren. Einige Professoren beklagten, dass der Umgang mit möglichem Fehlverhalten in den letzten Jahren rauer geworden sei. Unbegründete Anschuldigungen oder Andeutungen gehörten zum wissenschaftlichen Alltag.

Aber nicht alle Professoren begrüßen die Überarbeitung. „Wissenschaft braucht Öffentlichkeit, auch wenn es manchmal weh tut“, zitiert DER SPIEGEL Gerhard Dannemann, einen Professor für Recht, Wirtschaft und Politik Großbritanniens an der HU Berlin.

Die Empfehlung der DFG sind Leitlinien für die Universitäten, denn wer vom DFG gefördert werden will, muss den Vorgaben folgen.

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