Doktorarbeit in der Kritik

Die Dissertation des NRW-Mediensekretärs Marc Jan Eumann, die er am Institut für Journalistik der TU Dortmund geschrieben hat, ist momentan in der öffentlichen Diskussion. Doktorvater Professor Horst Pöttker soll Selbstplagiate übersehen und im Zusammenhang mit der Doktorarbeit Drittmittel erhalten haben. Wir haben uns diese Vorwürfe mal ein wenig genauer angesehen.

Professor Horst Pöttker steht in der Kritik. Foto: Katrin Ewert Teaserbild:

Professor Horst Pöttker in der Kritik. Foto: Katrin Ewert Teaserbild: Rainer Sturm / pixelio.de

Mit dem Vorwurf des Plagiats hat der Medienhistoriker Arnulf Kutsch den Stein ins Rollen gebracht, indem er eine Rezension von Eumanns Doktorarbeit in der Fachzeitschrift „Publizistik“ veröffentlichte. Wie Doktorvater Pöttker der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sagte, habe er diesen Artikel gelesen und sei schockiert gewesen. Daraufhin habe er die Kommission zur Sicherung wissenschaftlicher Praxis der TU Dortmund gebeten, sich die Doktorarbeit anzusehen. Diese prüft nun den Fall.

Verdacht auf illegitimen Erwerb des Doktortitels

Ein neuer Plagiatsvorwurf gegen einen Politker – worum genau geht es in diesem Fall eigentlich? Verfasst man eine wissenschaftliche Arbeit, so wie Eumanns Dissertation, darf man keine fremden Texte übernehmen, ohne diese kenntlich zu machen. So ist es in den Grundsätzen der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vorgeschrieben. Ansonsten schreibt man ab – es wird plagiiert.

Der Fall Eumann ist aber ein besonderer: Denn er hat nicht bei anderen Wissenschaftlern abgeschrieben, sondern soll Teile seiner eigenen Magisterarbeit verwendet haben, ohne das angegeben zu haben. Seine Magisterarbeit hatte er bereits 1991 an der Universität zu Köln eingereicht.

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Um ein Plagiat im eigentlichen Sinne gehe es im aktuellen Fall nicht, so Pöttker. Denn Eumann hat, wenn sich die Vorwürfe bestätigen, nicht von anderen Wissenschaftlern abgeschrieben – sondern von sich selbst, also ein Selbstplagiat verwendet. Aus der Klemme heraus ist der NRW-Staatssekretär dennoch nicht: Denn viel mehr geht es hier um einen „Verdacht auf illegitimen Erwerb des Doktortitels“. Laut der Promotionsordnung der TU Dortmund muss eine Doktorarbeit den Stand der fachwissenschaftlichen Erkenntnisse erweitern. Und wenn Eumann Teile aus seiner Magisterarbeit entnommen hat, ist es möglich, dass er auf dem Kenntnisstand geblieben ist und diesen nicht ausreichend erweitert hat.

Die TU erhielt die Drittmittel, nicht Pöttker selbst

Ob es sich tatsächlich um einen illegitimen Erwerb des Doktortitels handelt, soll die Prüfung der Arbeit zeigen. Laut WAZ-Rechercheblog steht Pöttker nicht nur wegen der vermeintlichen Selbstplagiate in der Kritik, sondern auch wegen Drittmitteln, die er im Zusammenhang mit der Doktorarbeit bekommen haben soll. Es geht um das Projekt „Initiative Lokaljournalismus“, das mit rund 200.000 Euro vom Land gefördert wurde.

Hier muss man aber ein wenig genauer hinschauen: Denn die Drittmittel hat Pöttker zwar beantragt. Die Förderung wird jedoch an die Universität, und nicht an einzelne Professoren vergeben. Das Einkommen von Pöttker selbst ändert sich also nicht. Sein Antrag wurde bewilligt und die TU Dortmund hat das Geld nach dem Finanzplan für die Initiative Lokaljournalismus – also zur Weiterbildung von Journalisten – ausgegeben. Darüber hinaus kontrolliert die Bezirksregierung Arnsberg die Verwendung der Gelder.

Die Opposition im Landtag fordert nun die Landesregierung auf, die Vergabe der Fördergelder zu überprüfen. Das ist genauso ein schwebendes Verfahren wie der Vorwurf, dass Eumann plagiiert haben soll. Über die Ergebnisse halten wir euch auf dem Laufenden.

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