Wahlen: Abschaffung der Sperrklausel gefährlich

Die Abschaffung der 5-Prozent-Sperrklausel gefährdet die Regierungs-und Funktionsfähigkeit. Das haben Sozialwissenschaftler der Ruhruni Bochum herausgefunden. Dass nur Gruppierungen in die Kommunalvertretungen einziehen dürfen, die fünf Prozent der Wählerstimmen bekommen haben, erklärte NRWs Verfassungsgerichtshof 2008 für verfassungswidrig. Die Forscher der Uni Bochum haben jedoch festgestellt, dass durch die vielen kleinen Gruppierungen im Rat vor allem die Oberbbürgermeister der Großstädte nicht mehr richtig regieren können. Indem sich mehrere kleine Splittergruppierungen zu „Mobbingkoalitionen“ zusammenschließen, können seine Entscheidungen leicht boykottiert werden. Deshalb empfehelen die Bochumer Forscher dem Gericht, eine 2,5-Prozent-Sperrklausel einzuführen.

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