Studiengebühren in NRW zulässig

Die Studiengebühren in NRW sind zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt entschieden. Ein Student aus Paderborn hatte gegen die 500 Euro pro Semester geklagt und wollte in einem Musterprozess die Gebühren kippen. Die Richter sahen zwar ein, dass die Studiengebühren viele Studenten finanziell schwer belasten und Abiturienten vor einem Studium abschrecken könnten. Zu stemmen seinen die Gebühren aber, da das Land NRW für Studienkredite gesorgt habe.

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