TU-Studis, an die Urnen!

An der TU Dortmund stehen wichtige Gremienwahlen an: Von Dienstag, 18., bis Donnerstag, 20. Juni, können Studierende ihre Vertreter in den Senat und die Fakultätsräte wählen. Für Studierende eine Möglichkeit, das Studium mitzugestalten und zu verbessern. Leider war die Wahlbeteiligung in den letzten Jahren geradezu bemitleidenswert, 2010 lag sie bei unter zehn Prozent. Sicher auch, weil viele gar nicht wissen, wer da eigentlich gewählt wird und was Senat und Fakultätsräte genau machen. Wir haben für euch die wichtigsten Fakten zur Wahl zusammengestellt.

Wer darf wählen?

Stimmberechtigt sind alle Personen, die am Stichtag, dem 7. Mai 2013, Mitglied der TU Dortmund waren. Dabei ist jeder nur in seiner Gruppe stimmberechtigt – das heißt: Studierende wählen ihre studentischen Vetreter, Professoren wählen Professoren-Vertreter und akademische sowie technische Mitarbeiter ihre jeweiligen Fürsprecher. Auch ist jeder nur für seine Fakultät stimmberechtigt. Um eure Kreuzchen zu machen, solltet ihr einen Lichbildausweis und eure Uni-Card dabei haben.

Was wird gewählt?

Insgesamt stehen drei Wahlen für uns Studierende an: Es werden die studentischen Vetreter des Senats und der 16 Fakultätsräte gewählt. Außerdem wählen die Studentinnen und Mitarbeiterinnen der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie ihre Gleichstellungsbeauftragte.

1. Senat

Der Senat ist das oberste Gremium einer Universität – eine Art Parlament, in dem alle Angehörigen der Uni vertreten sind. Er tagt über Angelegenheiten der Forschung, der Lehre und des Studiums. So kann er die Grundordnung der Uni und viele andere Rahmenordnungen ändern, von Prüfungs- und Promotionsordnung über die Wahl- bis zu den Benutzungsordnungen der Bibliotheken. Außerdem wird der Rektor durch den Senat vorgeschlagen und muss seine Wahl durch ihn bestätigen lassen. Der Senat ist aber nicht zuständig für die Verwaltung. Die Mittelverteilung beschließt er also nicht – kann dem Rektorat aber Empfehlungen geben, die berücksichtigt werden.

Foto:Makrodepecher/pixelio.de

Der Senat ist sozusagen das Parlament unserer Uni - so wie der Bundestag. Er diskutiert und beschließt alle Angelegenheiten der Lehre, der Forschung und des Studiums. Foto: Makrodepecher/pixelio.de, Teaserbild:Wilhelmine Wulff/pixelio.de.

Der Senat setzt sich aus dreizehn Hochschullehrern, vier Studierenden, vier akademischen sowie vier weiteren Mitarbeitern der Universität zusammen. Die studentischen Vertreter werden für ein Jahr gewählt. Das Gremium tagt alle drei bis vier Wochen.

Die Kandidaten, die zur Wahl stehen, stellen sich in verschiedenen Listen auf, die dabei Gruppen, Initiativen oder Parteien darstellen. Bei den aktuellen Senatswahlen kann aus drei Listen gewählt werden: „Studis für Studis“, „die grünen“ und „Apfel – aktive Politik für erfolgreiche Lernbedingungen“. Außerdem gibt es einen unabhängigen Kandidaten.

Jeder Studierende hat zwei Stimmen. Es dürfen sowohl zwei Personen einer Liste als auch Kandidaten verschiedener Listen gewählt werden. Zweimal für ein und denselben Kandidaten zu votieren, ist aber nicht möglich.

2. Fakultätsrat (FKR)

Der Fakultätsrat, abgekürzt FKR, ist das wichtigste Gremium für fakultätsinterne Angelegenheiten. Er wählt den Dekan samt Dekanat. Er entscheidet über die Verteilung der Geld- und Sachmittel, des Personals und der Räume innerhalb seines Fachbereichs. Auch berät und entscheidet er über grundlegende Fragen der Lehre und Forschung, zum Beispiel über die Forschungschwerpunkte der nächsten Jahre. Er berät auch über Modulpläne und Lehrveranstaltungen. Der Rat kann dabei Studiengänge und die dazugehörigen Studien- und Prüfungsordnugen unter Genehmigung des Senats einrichten, einstellen oder schließen.

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Die geringe Wahlbeteilgung der letzten Jahre liegt sicher auch daran, dass die meisten nicht wissen, worum es geht. Foto: Alexander Hauk/pixelio.de

An der TU Dortmund gibt es insgesamt 16 Fakultäten. Diese vereinen die verschiedenen Studiengänge einer bestimmten Fachrichtung und verwalten sie gemeinsam. Der FKR setzt sich normalerweise aus maximal 15 Vetretern zusammen: Acht Professoren, drei akademische sowie ein technischer Mitarbeiter und eben drei studentische Vertreter. Die Amtszeit der drei Studierenden beträgt ein Jahr.

3. Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät 12

Eine Extrawahl steht für die weiblichen Mitglieder der Fakultät 12, Erziehungswissenschaft und Soziologie, an. Die Studentinnen und Mitarbeiterinnen können die Gleichstellungsbeauftragte für ihren Fachbereich wählen. Diese agiert stellvertretend für die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der TU und kümmert sich um Gleichstellungsangelegenheiten an der Fakultät. Zu ihren Aufgaben gehört neben der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und der Beratung der Gremien auch der Einsatz für eine familienfreundlichere Uni.

Wo und wann wird gewählt?

Gewählt wird von Dienstag bis Donnerstag, 18. bis 20. Juni, von 9.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Es gibt drei Wahllokale. Wo ihr hin müsst, um eurem demokratischen Recht nachzukommmen, hängt von der Fakultät ab, der ihr angehört.

im Foyer des Audimax (Campus Nord):

  • Mathematik (01)
  • Physik (02)
  • Chemie (03)
  • Informatik (04)
  • Statistik (05)
  • Bio- und Chemieingenieurwesen (06)
  • Maschinenbau (07)
  • Elektro- und Informationstechnik (08)
  • Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (11)
  • Zentrum für Synchrotronstrahlung
  • die Universitätsbibliothek und Zentralverwaltung

im Foyer von Emil-Figge-Str. 50 (Campus Nord):

  • Erziehungswissenschaft und Soziologie (12)
  • Rehabilitationswissenschaft (13)
  • Humanwissenschaften und Theologie (14)
  • Kulturwissenschaften (15)
  • Kunst und Sportwissenschaften (16)
  • das Zentrum für Hochschulbildung
  • das ITMC, das DokoLL, die Sozialforschungsstelle, Zentralverwaltung

im Foyer des Geschossbau II – Bauwesen (Campus Süd):

  • Raumplanung (09)
  • Architektur und Bauingenieurwesen (10)
  • das ITMC und die Zentralverwaltung

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