Abgeschnittene Ohren: Blutige Wahlwerbung des AStA

Ein abgeschnittenes blutiges Ohr auf schneeweißem Hintergrund, daneben ein Messer, darunter der Schriftzug „Gehör verschaffen – Ganz legal“. Mit diesem Plakat wirbt der Allgemeine Studierenden-Ausschuss (AStA) der TU Dortmund für die Gremienwahlen vom 25. bis 27. Januar. Politisch neutral, dafür blutrünstig und gar nicht auf Schmusekurs. Die Aktion soll die Wahlbeteiligung steigern – denn in den letzten Jahren machten nur extrem wenige Studenten ihr Kreuzchen.

Mit diesem Plakat wirbt der AStA für die Gremienwahlen. Zunächst sollen 50 bis 100 Stück gedruckt und aufgehängt werden. Quelle: AStA TU Dortmund

Mit diesem Plakat wirbt der AStA für die Gremienwahlen. Zunächst sollen 50 bis 100 Stück gedruckt und aufgehängt werden. Quelle: AStA TU Dortmund

„Die Plakate sind Eyecatcher. Die Studierenden sollen hingucken und realisieren: Hey, es sind Senatswahlen!“, erklärt Peter Gotzner, Referent für Öffentlichkeitsarbeit des AStA. Dass die Studierenden sich anscheinend nicht für Senats- oder Fakultätsratswahlen interessieren, liegt in seinen Augen daran, dass sie nicht ausreichend informiert sind.  Die Studenten wüssten meist nichts über die Gremien, auch die vom AStA angebotenen Seminare zur Hochschulpolitik würden da wenig helfen. Dabei können Studierende durch die Wahlen mitbestimmen, wo es für die TU Dortmund lang gehen soll: „Man sollte wählen gehen, denn sonst bleiben die Stimmen der Studierenden ungehört. Wir haben das Privileg mitbestimmen zu dürfen. Wer aber nicht zur Wahl geht, versäumt diese Chance!“, betont Gotzner.

Die Entscheidung für die Plakat-Aktion war im AStA mit zwei Enthaltungen und sieben Dafür-Stimmen gefallen. Die Kosten für den ersten Schub Plakate und Flyer liegen laut Gotzner insgesamt bei etwa 50 Euro, da der AStA in seinem eigenen Copyshop druckt.

Ab 25. Januar können die Studenten für ihre Vertreter im Senat und in den Fakultätsräten sowie für die Beraterinnen der Gleichstellungsbeauftragten abstimmen. Obwohl Senat und Fakultätsräte wichtige Entscheidungen an der TU Dortmund treffen, ist das Interesse bei den Studenten nahezu nicht vorhanden. Die Wahlbeteiligung im letzten Jahr lag zum Beispiel bei 5,8 Prozent. Das bedeutet: Von gut 22 000 Studenten, die im Sommersemester 2010 eingeschrieben waren, haben nur 1 100 ihre Stimme abgegeben.

Wen wählt man da überhaupt?

Auf den Plakaten stehen auch der Termin der Wahlen sowie ein Link auf die AStA-Homepage. Doch was wählen die Studenten an der TU eigentlich vom 25. bis 27. Januar, wofür sind die Vertreter im Senat und in den Fakultätsräten da? Und was machen die Beraterinnen der Gleichstellungsbeauftragten?

1. Die Vertreter im Senat

Da wären einmal die vier Studierendenvertreter im Senat: Der Senat ist wie das Parlament der Universität. Allerdings beschränken sich seine Kompetenzen auf die Bereiche Forschung, Lehre und Studium. Das heißt: Der Senat hat nichts mitzubestimmen, wenn es beispielsweise um Finanzen der Universität und die Verteilung der Geldmittel geht. Hier kann der Senat aber Empfehlungen aussprechen, die meist bei der Haushaltsaufstellung berücksichtigt werden, allerdings nicht bindend sind.

Auch im Foyer der Emil-Figge 50 steht ein Wahllokal, wie hier bei den Wahlen des Studierendenparlaments im vergangenen Jahr. Die abgebenen Stimmzettel werden maschinell gezählt, deswegen muss man sie genau nach den Vorgaben ausfüllen.

Auch im Foyer der Emil-Figge 50 ist ein Wahllokal, wie hier bei den Wahlen des Studierendenparlaments im vergangenen Jahr. Foto: Archiv/Sebastian Schaal

Mehr Entscheidungsgewalt hat der Senat dafür in anderen Bereichen: Er beschließt zum Beispiel, wer als neuer Rektor zur Wahl vorgeschlagen wird, und muss dessen Wahl dann auch bestätigen. Der Senat erlässt beziehungsweise ändert auch sämtliche Ordnungen – also die Vorschriften und Regeln – nach denen an der Uni verfahren wird: so wie die Grundordnung der Uni, sozusagen die Verfassung der TU, oder auch die Diplomprüfungs- und die Studienordnungen der Bachelor- und Masterstudiengänge.

Der Senat setzt sich aus 13 Hochschullehrern, vier akademischen und vier weiteren Mitarbeitern der Uni sowie den vier studentischen Vertretern zusammen. Und genau diese vier werden ab kommenden Dienstag (25. Januar) neu gewählt. Wie jedes Jahr, denn die Studenten haben im Senat eine Amtszeit von einem Jahr.

2. Die Vertreter in den Fakultätsräten

Neben Vertretern im Senat werden auch jeweils drei studentische Vertreter für den Fakultätsrat jeder Fakultät gewählt. Dieser ist die Legislative einer Fakultät. Er wählt den Dekan beziehungsweise das Dekanat, also das Kollegium um den Dekan herum. Darüber hinaus bestimmt der Fakultätsrat, kurz FKR, wie die Ressourcen einer Fakultät verwendet werden, was also mit den Geld- und Sachmitteln, dem Personal oder den Räumen geschieht, die einer Fakultät zur Verfügung stehen.
An der TU Dortmund gibt es 16 Fakultäten. Sie hießen früher Fachbereiche und fassen jeweils Studiengänge einer bestimmten Fachrichtung zusammen. Diese werden gemeinsam verwaltet.

Im FKR sitzen üblicherweise acht Vertreter der Professoren, drei akademische und ein weiterer Mitarbeiter und drei studentische Vertreter. Auch im Fakultätsrat haben die Studenten eine Amtszeit von einem Jahr, alle anderen Mitglieder bleiben zwei Jahre lang im FKR. Ab kommenden Dienstag (25. Januar) werden in jeder Fakultät die drei studentischen Vertreter für den jeweiligen Fakultätsrat gewählt.

3. Die Beraterinnen der Gleichstellungsbeauftragten

Die abgebenen Stimmzettel werden maschinell gezählt, deswegen muss man sie genau nach den Vorgaben ausfüllen. Symbolfoto: Steffen Meyer

Die abgebenen Stimmzettel werden maschinell gezählt, deswegen muss man sie genau nach den Vorgaben ausfüllen. Symbolfoto: Steffen Meyer

Außerdem werden die drei Beraterinnen der Gleichstellungsbeauftragten von den „weiblichen Mitgliedern“ der TU Dortmund, so die Satzung, gewählt. Die Beraterin für Wissenschaft wird aus der Gruppe der Professorinnen und akademischen Mitarbeiterinnen gewählt. Die zweite Beraterin, für den Bereich Verwaltung und Technik, muss aus der Gruppe der weiteren Mitarbeiter stammen.

Interessant wird es für die Studierenden bei der Beraterin im Bereich Studium, denn das muss eine Studentin der TU sein. Sowohl die Gleichstellungsbeauftragte als auch ihre Beraterinnen können nur von Frauen gewählt werden, die zu der jeweiligen Gruppe gehören, aus der auch die Kandidatinnen kommen. Für die Beraterin der Wissenschaft dürfen etwa nur die Professorinnen und akademischen Mitarbeiterinnen abstimmen, für die Beraterin des Studiums nur die Studentinnen.

Die Gleichstellungsbeauftragte der TU Dortmund ist momentan Martina Stackelbeck. Sie wird unterstützt von der Gleichstellungskommission des Senats und eben den drei Beraterinnen, die jetzt neu gewählt werden. Sie setzt sich vor allem für die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie geschlechtlich nicht festgelegten Personen in der TU oder für eine familienfreundlichere Universität ein.

Schluss mit Ausreden – hier stehen die Urnen!

Damit es keine Ausrede gibt, nicht wählen zu gehen: Die Gremienwahlen 2011 finden an der TU Dortmund vom 25. bis 27. Januar 2011 statt und zwar für die verschiedenen Fakultäten an folgenden Orten:

Je nachdem zu welcher Fakultät man gehört, muss man an bestimmten Orten seine Stimme abgeben. Klickt auf das Bild, um den Lageplan zu vergrößern - an den rot markierten Plätzen stehen die Wahlurnen. Grafik: TU Dortmund/Stella Peters

Je nachdem zu welcher Fakultät man gehört, muss man an bestimmten Orten seine Stimme abgeben. Rot markiert sind im Lageplan die Plätze, wo Wahlurnen stehen. Grafik: TU Dortmund/Stella Peters

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