Rückerstattungsfrist für’s NRW-Ticket endet

Die Frist zur Rückerstattung des Semestertickets für das Sommersemester 2012 endet am 15. September. Für Studenten, die ihr Ticket im laufenden Semester nicht nutzen können, besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der bedingten Rückerstattung.

Die Gründe für eine Rückerstattung können vielfältig sein: Beurlaubung, Auslandssemester und Exmatrikulation werden anerkannt; ebenso kann jeder Geld zurückfordern, der sich aus Studiengründen außerhalb NRW’s befindet, aufgrund einer Schwerbehinderung oder als Bahnangestellter ohnehin freifahrtberechtigt ist.

Dazu einfach den Antrag auf Rückerstattung, das ausgedruckte NRW-Ticket für das beantragte Semester und den Beleg über den Erstattungsgrund ausfüllen und dem AStA vorlegen. Wer sich das Semesterticket überhaupt nicht leisten kann, kann unter Umständen vom sogenannten Härteausgleich profitieren. Dieser greift aber nur in besonderen sozialen Fällen und nur für eine begrenzte Anzahl von Studierenden: Studenten, die durch die finanzielle Belastung des in den Sozialbeiträgen erhobenen Beitrags für das Semesterticket NRW (145 Euro pro Semester) finanzielle Probleme existenzieller Art bekommen, dürfen im AStA diesen Härtefallantrag stellen. In einem Ranking werden dann die bedürftigsten Studierenden ermittelt, die das Geld für das NRW-Ticket zurück erhalten. Bezahlen muss aber erst einmal jeder Student den vollen Beitrag. Der Härtefallantrag kann aber bereits zum jeweiligen Semesterbeginn gestellt werden, sodass der Beitrag immerhin nicht erst zu Semesterende zurück erstattet wird.

Über die Rechtmäßigkeit eines Semestertickets hat übrigens das Bundesverfassungsgericht entschieden: Angesichts der „ausbildungsbedingten finanziellen Bedürftigkeit“ der Studierenden diene das Semesterticket der Verbesserung der sozialen Situation. Deshalb sei es legitim, zwangsweise alle Studierenden an dem Ticket zu beteiligen.

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