Urteil: Veranstalter haftet für Sicherheit beim Public Viewing

Hamm. Nach einem vom Oberlandesgericht Hamm veröffentlichten Urteil sind Veranstalter beim Public Viewing sowohl für die Sicherheit von sich auf Sitztribünen befindenden Zuschauern, als auch für die stehenden Fans verantwortlich.

Anlass für die gerichtliche Entscheidung war ein Unfall beim Public Viewing im Ruhrgebiet während der Fußball-WM 2006. Ein Fan war von einer dreistöckigen Public Viewing-Tribüne gefallen, die kein Geländer hatte. Er brach sich dabei den Arm und verklagte daraufhin den Veranstalter.

Dem Kläger wurden 10 000 Euro Schmerzensgeld und 3300 Euro Schadenersatz zugesprochen. Die Sitztribüne hätte ausreichend abgesichert werden müssen, begründet das OLG ihr Urteil. Auch die Genehmigung des Ordnungsamtes entlaste den Veranstalter dabei nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert