Nach Bestechung: Juristen behalten ihren Doktor-Titel

Trotz Bestechung dürfen neun ehemalige Jura-Studenten der Universität Hannover ihren Doktotitel behalten. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden, nachdem die Studenten gegen die Aberkennung der Promotion geklagt hatten.

Die Juristen hatten mehrere tausend Euro an so genannte „Promotionsberater“ gezahlt. Diese hatten mit Teilen des Geldes die jeweiligen Doktorväter bestochen. Obwohl es sich um Zahlungen der Studenten von bis zu 20.000 Euro gehandelt haben soll, urteilten die Richter, dass die Doktoranden nichts von der Bestechung hätten wissen müssen.

Bei den Promotionsvermittlern handelt es sich um das umstrittene „Institut für Wissenschaftsberatung“ in Bergisch Gladbach. Deren Berater Martin D. war 2008 wegen Bestechung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Auch einer der geschmierten Professoren wurde bereits verurteilt.

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