Gericht verhindert Strafverfahren gegen Neonazis

Die gelben „Stadtschutz“-T-Shirts von Dortmunder Neonazis stellen nach Ansicht des Amtsgerichts in Dortmund keine Uniformierung dar. Ein weiteres Strafverfahren gegen die Neonazis wird damit zurzeit verhindert.

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Dortmunder Neonazis angeklagt, nachdem sie im August 2014 mit gelben T-Shirts mit der Aufschrift „Stadtschutz“ über den Friedhof in Lütgendortmund patrouilliert waren, so die WAZ. Die Neonazis behaupteten Rentner vor Räubern schützen zu wollen. Die Polizei sah in der einheitlichen Bekleidung einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und das Uniformverbot. Der Polizeipräsident untersagte den Neonazis daraufhin das Tragen der „Stadtschutz“-T-Shirts. Die Rechten würden mit ihrem militanten und  uniformierten Auftreten als Bürgerwehr eine Verbindung zu Sturmabteilung (SA) der Nationalsozialisten herstellen.

Das Amtsgericht in Dortmund hat die Klage der Staatsanwaltschaft nun jedoch abgelehnt. Die Begründung: Die T-Shirts würden eher an Mottoshirts von Junggesellenabschieden erinnern, als an Uniformen. Außerdem könne nicht ausreichen bewiesen werden, dass die Angeklagten die T-Shirts auf dem Friedhof wirklich getragen haben. Die Staatsanwaltschaft stütze sich bei ihren Vorwürfen nämlich nur auf Fotos, die auf rechtsradikalen Seiten veröffentlich wurden.

Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie Beschwerde gegen den gerichtlichen Beschluss einlegt. Auch das polizeiliche Verbot der „Stadtschutz“-T-Shirts bleibt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft von dem Beschluss unberührt.

 

 

 

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