Ex-Asta-Mitglieder müssen für Party-Verluste aufkommen

Die Semesterabschluss-Party der RUB 2007 war ein finanzielles Desaster. Die Verluste belaufen sich auf rund 220.000 Euro und haben einen jahrelangen Rechtsstreit nach sich gezogen. Die Entscheidung am Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hat nun ergeben, dass zwei ehemalige Mitglieder des Asta 88.000 Euro Schadensersatz an die Studierendenschaft zahlen müssen. 

Juli, Culcha Candela, 2Raumwohnung: Zur Uni-Party der RUB waren hochkarätige Gäste der deutschen Popszene geladen. Wie die WAZ berichtet, beliefen sich allein die Gagen auf 100.000 Euro. 80.000 Euro kamen für Security, Sallmiete und Technik hinzu. Mit 5000 Gästen wären die Kosten gedeckt gewesen, in die Mensa der RUB passen gerade mal 2500. Letzten Endes erschienen nur 1000 Besucher. Die Party schlug mit einem großen Minus zu Buche.

Die Studierendenschaft klagte die hohe Verluste bei dem Ex-Finanzreferenten und dem Ex-Asta-Vorstand, als Hauptverantwortlichen, ein. Letzterer wurde in einem ersten Gerichtsverfahren bereits 2009 zu Sozialstunden und einer Geldstrafe verurteilt. Nachdem die Summe 2013 erstmals gekürzt wurde, wurde sie nun auf 88.000 Euro halbiert. Den ehemaligen Asta-Mitgliedern wird grobe Fahrlässigkeit bei der Kostenkalkulation vorgeworfen. Eine Revision des Urteils ist nicht möglich. 

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