Mit Vollgas in die Promillefalle

314 „Verkehrsunfälle mit Alkoholwirkung“ hat die Polizei 2009 in Dortmund und Lünen gezählt. Zwar sind das 57 Unfälle weniger als im Vorjahr, dennoch zeigt diese Zahl sowie der Vorfall von Hannover eines ganz deutlich: dass Alkohol am Steuer noch immer ein Thema ist, auch wenn es ohne konkreten Anlass nur noch selten zu einem gemacht wird.

Generell wird bei Alkoholfahrten – je nach Promillewert – zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat unterschieden, erklärt Dr. Ina Holznagel, Pressesprecherin der Dortmunder Staatsanwaltschaft. 0,5 bis 1 Promille gelten in der Regel als Ordnungswidrigkeit; der Fahrer bekommt vier Punkte und muss mit Bußgeld sowie einer Fahrsperre von bis zu drei Monaten rechnen.

Leeres Glas, leere Flasche? Dann sollte man die Spritztour besser lassen. Foto: Caroline Biallas

Leeres Glas, leere Flasche? Dann sollte man die Spritztour besser lassen. Foto: Caroline Biallas

Je höher der Pegel, desto größer die Risikobereitschaft

Werden mehr als 1,1 Promille im Blut des Fahrers gemessen, spricht man von „absoluter Fahruntüchtigkeit“ – eine Straftat liegt also vor. In Nordrhein-Westfalen müsse jemand, der nicht vorbestraft sei, in der Regel mit einer Geldstrafe von einem Nettomonatsgehalt sowie elf Monaten Fahrverbot rechnen, sagt Holznagel. Jedoch werde dazu der einzelne Fall näher untersucht. Höher falle die Strafe dann aus, wenn der Betroffene bereits zuvor im Straßenverkehr auffällig gewesen sei oder in Folge seiner Trunkenheit einen Unfall verursacht habe. Und bestraft werde ein gemessener Wert von 0,3 Promille auch dann, wenn der Fahrer bereits vorher alkoholtypische Fehlleistungen im Straßenverkehr verursacht habe, beispielsweise eine rote Ampel missachtet.

Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (kurz: MPU oder „Idiotentest“) wird dann angeordnet, wenn beim Fahrer mehr als 1,6 Promille gemessen werden, dieser mehrfach alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss am Steuer gesessen hat. Holznagel: „Das zuständige Amtsgericht entzieht dem Fahrer den Führerschein. Nach Ablauf der Sperrfrist entscheidet die Straßenverkehrsbehörde darüber, ob derjenige wieder in der Lage ist, Auto zu fahren oder nicht.“

Je höher der Alkoholpegel eines Menschen ist, desto mehr traut er sich. Dementsprechend geringer sei auch die Hemmschwelle eines stark Betrunkenen – das betreffe auch das Autofahren, erklärt Dipl.-Psychologin und Verkehrstherapeutin Susanne Laumeyer aus Münster. Häufig sind es emotionale Situationen, in denen die Leute ganz intuitiv handeln – ohne sich vorher bewusst zu machen, was sie dort überhaupt tun.

Alter und Bildungsgrad spielen keine Rolle

Ist jemand – wie jetzt Margot Käßmann – bei einem Alkoholpegel von 1,6 Promille überhaupt noch zum Autofahren fähig, könne man davon ausgehen, dass diese Person regelmäßig Alkohol in hohen Mengen konsumiere, vermutet Laumeyer. Die Rede ist auch vom so genannten „Entlastungstrinken“: „Menschen trinken sich ihre Belastung einfach weg.“ Unterschieden wird generell in zwei Kategorien: „Es gibt welche, bei denen eine Alkoholfahrt ein absoluter Einzelfall bleibt, aber auch diejenigen, die es immer wieder machen.“

Alkoholisiertes Autofahren ist übrigens ein Phänomen, dass sich durch alle Alters- und Berufsschichten zieht. So kommen in Susanne Laumeyers Praxis Zahnärzte, Rechtsanwälte und Maler, aber auch Studenten, Jugendliche und Arbeitslose. Was jedoch auffällt: 95 Prozent ihrer Patienten sind männlich. Dafür hat die Verkehrstherapeutin aber eine Erklärung: „Männer verdrängen ihre Probleme meist, reden mit keinem darüber und neigen dazu, sich mit Alkohol zu betäuben.“

Laumeyers Ratschlag lautet deshalb, sich immer wieder selber bewusst zu machen, wie viel man eigentlich trinkt. So gibt es Internetseiten, auf denen man seine konsumierte Alkoholmenge in entsprechende Promillewerte umrechnen kann. Sinnvoll sei es auch, sich ein „festes Ziel“ zu setzen, also zum Beispiel maximal vier Bier an einem Abend zu trinken. Zudem solle man mehrere „alkoholfreie“ Tage in der Woche einlegen, an denen man komplett auf Alkohol verzichte.

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