Gericht: Zweitwohnungssteuer zulässig

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die in zahlreichen Städten fällige Zweitwohnungssteuer bestätigt. Dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss zufolge dürfte es eine solche Abgabe geben – auch für Studenten und Beamte, die bei ihren Eltern mit einem Erstwohnsitz gemeldet sind. Ein Aachener Student sowie ein junger Polizist aus Bayern hatten zuvor eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Die Begründung des Gerichts: Das Gesetz hinter der Zweitwohnungssteuer verstoße nicht gegen den besonderen Schutz der Familie und auch nicht gegen das Gleichheitsgebot. Es handele sich bei der Abgabe um eine Aufwandsteuer, die unabhängig vom Anlass für die Zweitwohnung erhoben werde. Persönliche Hintergründe spielten also keine Rolle. Kurzum: Wer sich also zwei Wohnorte gönne, kann sich dies offenbar auch leisten. Außerdem, hieß es in der Begründung, sei der Einschnitt durch die Erhebung nicht besonders groß. Im Fall des Aachener Studenten betrug die Steuer zehn Prozent der Nettokaltmiete.

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