Mehr Bafög: Schön, aber spät

Gute Nachrichten für euer Portemonnaie: Schüler und Studenten bekommen bald mehr Bafög. Aber was gibt es sonst Neues im Bafög-Dschungel? Die wichtigsten Änderungen und die Reaktionen im Überblick.

Mehr Geld für Bafög-Empfänger

Alle Schüler und Studierende, die eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bekommen, sollen ab Herbst 2016 sieben Prozent mehr Geld erhalten. 

Bund übernimmt die Bafög-Finanzierug

Der Bund übernimmt ab 2015 die volle Finanzierung des Bafögs (zur Zeit: 60 Prozent Bund, 40 Prozent Länder). Damit entlastet der Bund die Länder um jährlich 1,17 Milliarden Euro. Der Bund setzte fest, dass die freigewordenen Mittel der Länder dann für Schulen und Hochschulen verwendet werden sollen. Wie genau sie zweckgebunden verplant werden, ist aber Ländersache.

Wohnzuschlag steigt auf 250 Euro

Zusätzlich zu der siebenprozentigen Anhebung der Bedarfssätze wird mit Beginn des Schuljahres 2016 bzw. ab Wintersemester 2016/17 der Wohnzuschlag auf 250 Euro angehoben. Damit soll auf die gestiegenen Mietkosten für Wohnraum reagiert werden. Für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, steigt damit der monatliche Förderungshöchstsatz um rund 9,7 Prozent von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro.

Mehr Studenten können gefördert werden

Die Einkommensfreibeträge steigen ebenfalls um sieben Prozent. Dadurch wird der
Kreis der BAföG-Berechtigten um mehr als 110.000 Studierende und Schüler erweitert. 

Künftig 450-Euro Minijob möglich

Die Empfänger können zudem künftig dauerhaft einen Minijob bis zur vollen Höhe von 450 Euro monatlichem Verdienst ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf ihre BAföG-Leistungen angerechnet wird. 

Freibetrag für eigenes Vermögen steigt

Künftig darf das eigene Vermögen bis zu 7500 Euro statt bisher 5200 Euro betragen.

Mehr Geld für Kinderbetreuung

Zur Zeit bekommen Studierende oder Schüler mit Kind(-ern) einen gestaffelten Kinderbetreuungszuschlag von monatlich 113 Euro für das erste Kind, sowie 80 Euro für jedes weitere. Nach der Bafög-Reform erhalten die Studierenden künftig für jedes Kind 130 Euro monatlich als Kinderbetreuungszuschlag.

Förderlücke zwischen Bachelor und Master geschlossen

Künftig gilt beim Bafög für Studierende grundsätzlich die Bekanntgabe des Abschlussergebnisses als Ausbildungsende, nicht bereits die letzte Prüfungsleistung. Damit wird die Förderung um maximal zwei Monate verlängert – und somit diese Förderlücke geschlossen. Ein Masterstudium wird mit der Reform schon ab vorläufiger Zulassung und damit noch vor Abschluss des Bachelorstudiums förderungsfähig.

Förderung vorher schon prüfbar

In Zukunft besteht die Möglichkeit, die Förderfähigkeit eines Master-Studiengangs vorab prüfen zu lassen. Damit wird die Studienentscheidung erleichtert.

Angepasste Abschlagszahlungen für Ausbildungsanfänger

Die Abschlagszahlungen bei längerer Bearbeitung von Erstanträgen werden mit der Reform angepasst: Sie werden nicht mehr einheitlich maximal 360 Euro betragen, sondern bis zu 80 Prozent des jeweils voraussichtlich zustehenden Bedarfs. 

 

Zustimmung bei Asta und Studentenwerken 

 „Mehr Geld ist zwar immer gut, aber es ist ein wenig spät“, sagt Jascha Stümmler, Sozialreferent des Asta Dortmund. „Die relevanten Änderungen greifen erst ab Herbst 2016, dann ist die letzte Reform sechs Jahre her. Das ist länger als ein durchschnittlicher Studiengang. Es kann also gut sein, dass eine Generation von Studenten gar keine Reform mitbekommen hat und immer mit wenig Geld auskommen musste.“

Stümmler ergänzt, dass 7-10 Prozent mehr Bafög zwar die Inflation abfange, aber die Förderung trotzdem auf einem zu niedrigen Niveau sei, um davon leben zu können.

Julius Kohl von der Stabsstelle Kommunikation der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sieht die Reform vor allem positiv: „Grundsätzlich ist es toll, wenn Studierende sich besser auf ihr Studium konzentrieren können und dafür die Bedingungen geschaffen werden.“

Studentenwerk hofft auf Unterstützung

Das Studentenwerk in Dortmund sieht es ähnlich wie der Asta: „Endlich passiert was! Aber es ist viel zu spät. Warum greift die Reform nicht schon in diesem Jahr?“, fragt Wilfried Blattgerste, Leiter der Abteilung Studienfinanzierung. Blattgerste hofft, dass das Studentenwerk von den Bafög-Millionen des Landes NRW auch etwas abzubekommen: „Wir haben einen erhöhten Personalbedarf für die Bearbeitung der Bafög-Anträge. Außerdem benötigen wir Gelder, um die Infrastruktur für die Studierenden zu verbessern.“

Ob es neue Anträge oder Änderungen in den Bafög-Anträgen geben wird, glaubt Blattgerste nicht: „Es wird meiner Meinung nach keinen Extra-Antrag geben. Die Bafög-Anträge werden automatisch an die Gesetzeslage angepasst“, erklärt der Bafög-Spezialist. Auch über Zeitverzögerungen bei den Bafög-Zahlungen wegen der Umstellung müsse man sich keine Sorgen machen: „Die Umstellung läuft höchstwahrscheinlich elektronisch beim Bund, da sehe ich keinerlei Probleme“, sagte Blattgerste.

Wegen der hohen Mieten in Düsseldorf begrüßt das Studentenwerk Düsseldorf die Bafög-Novelle: „Die Änderung ist sehr positiv, aber meiner Meinung nach auch etwas spät. Ich hätte sie mir zumindest ein Jahr eher gewünscht. Insbesondere die Erhöhung des Mietkostenanteils war besonders notwendig, da hier in Düsseldorf die Mieten ständig steigen“, teilt Monika Zerbin, Leiterin der Abteilung Ausbildungsförderung des Düsseldorfer Studentenwerkes mit. Sie erwarte wie das Studentenwerk Dortmund auch keine Verzögerungen bei den Bafög-Zahlungen durch die Umstellung. Im Gegensatz zu Dortmund gebe es in Düsseldorf im Studentenwerk keinen Personalmangel, auch daher rechnet Monika Zerbin nicht mit organisatorischen Problemen.

Teaserbild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

 

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