Zwangsexmatrikulierter Student verliert vor Gericht

Lübeck/Schleswig. Ein Student der nach 48 Semestern Medizinstudium an der Universität Lübeck exmatrikuliert wurde, unterlag vor Gericht. Er hatte in 24 Jahren Studium keine ärztliche Vorprüfung abgelegt und gegen seine Zwangsexmatrikulation im Jahr 2009 Klage eingelegt.

Das Verwaltungsgericht in Schleswig entschied, dass die Zwangsexmatrikulation rechtens sei, da der Langzeitstudent nach Argumentation der Hochschule keine Chance mehr auf eine Zulassung zu der Prüfung hatte. Der Student war seit dem Wintersemester 1985/86 für den Studiengang Humanmedizin an der Universität Lübeck eingeschrieben. Gegen das Urteil kann er Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen.

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