Wissenswert: Organspende

Foto: flickr.com/Karen Roe, Rafael Robles L, Lars Kasper, NASA Goddard Photo and Video; Montage: Marc Patzwald, Teaserfoto: flickr.com/poniblog
Foto: flickr.com/Karen Roe, Rafael Robles L, Lars Kasper, NASA Goddard Photo and Video; Montage: Marc Patzwald, Teaserfoto: BZgA

Weil mehrere Ärzte der Unikliniken Göttingen und Regensburg unter Verdacht stehen, im Vergabeverfahren von Spenderorganen Patientenakten manipuliert zu haben, hat das Thema Organspende nicht nur bei den Betroffenen große Aufmerksamkeit erlangt. Durch diese Vorwürfe hat sich in der Bevölkerung eine große Verunsicherung breit gemacht, so dass Ärzte einen Rückgang der Spendenbereitschaft befürchten. Ist die Organspendepraxis ein System mit Lücken? Wer darüber entscheidet, wer welches Organ bekommt und wie lange man darauf warten muss, ist im Transplantationsgesetzt festgelegt.

Wird bei einem Menschen nur noch der Hirntod festgestellt, können viele seiner Organe Leben retten. Foto: Jorg Klemme Hamburg/pixelio.de

Wird bei einem Menschen nur noch der Hirntod festgestellt, können viele seiner Organe Leben retten. Foto: Jorg Klemme Hamburg/pixelio.de

Als erstmals 1954 einem Menschen erfolgreich ein Organ – eine Niere – transplantiert wurde, waren Patienten mit Organschäden fortan nicht mehr zwangsläufig dem Tode geweiht. Auf der ganzen Welt werden seither Organe verpflanzt und damit Leben gerettet. In Deutschland regelt das Transplantationsgesetz seit 1997 die Organspende, wodurch der Missbrauch und der Organhandel verhindert und ein faires Vergabeverfahren gewährleistet werden sollen.

Für die Plätze auf den Wartelisten gelten strenge Regeln

Damit ein Patient auf die Warteliste der europäischen Stiftung Eurotransplant gesetzt wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Er kommt nur in Frage, wenn eine andere Therapie keinen Erfolg mehr verspricht, wenn die Krankheit bereits lebensbedrohlich ist oder in absehbarer Zeit lebensbedrohlich wird, wenn die Lebenserwartung und Lebensqualität durch eine Transplantation verbessert wird und wenn die Operation Aussicht auf Erfolg hat. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein älterer Patient nur dann in Frage kommt, wenn er in einem sonst guten Allgemeinzustand ist und die Strapazen der Transplantation gut überstehen würde. Diese Richtlinien werden von einer Kommission der Bundesärztekammer ständig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

Erfüllt ein Betroffener alle diese Kriterien, wird er auf die Warteliste des Organs gesetzt, das er so dringend benötigt. Bei Eurotransplant gibt es Wartelisten für das Herz, die Niere, die Leber, die Lunge und die Bauchspeicheldrüse. Welchen Platz er auf einer Liste einnimmt, ist abhängig von seinem Krankheitszustand und den Erfolgsaussichten einer möglichen Transplantation. Diese Beurteilung wird durch den behandelnden Arzt durchgeführt und birgt anscheinend ein hohes Missbrauchspotential: In den Unikliniken Regensburg und Göttingen sollen Ärzte bewusst den Krankheitszustand der Patienten schlechter bewertet haben, damit diese auf der Warteliste weiter nach oben rutschen und damit nicht so lange auf ein Organ warten müssen. Des Weiteren sind für jedes Organ noch andere individuelle Merkmale entscheidend. Wartet der Empfänger zum Beispiel auf eine Niere, müssen noch spezifische Gewebemerkmale von Spender und Empfänger so gut wie möglich übereinstimmen. Denn je ähnlicher die Gewebemerkmale sind, desto größer ist die
Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Transplantation.

Organe stammen von Verstorbenen und auch teilweise von lebenden Spendern

Es gibt zwei Arten, an ein Organ zu gelangen: Entweder durch eine Spende nach dem Tod oder durch eine Lebendspende. Bei der Verpflanzung der Organe eines Verstorbenen muss das Herz-Kreislauf-System zum Zeitpunkt der Organentnahme noch funktionieren, denn mit dem Ausfall dieses Systems wird auch das Absterben der Organe eingeleitet, die dann nicht mehr transplantiert werden können. Somit kommen nur Menschen als Spender in Frage, deren Hirnfunktionen in Folge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit erloschen sind und deren Herz-Kreislauf-System noch künstlich aufrecht erhalten wird.

Wenn zwei unabhängige Ärzte den Hirntod des Patienten durch eine körperliche Untersuchung und die Messung der Hirnaktivität festgestellt haben, der Patient in einem guten allgemeinen Gesundheitszustand ist und er keine schweren Krankheiten hat, wie etwa HIV oder eine Krebserkrankung, kommt er als Organspender infrage. Zu diesem Zeitpunkt wird der Verstorbene als möglicher Spender der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) gemeldet, die Transplantationsverfahren in Deutschland schnellstmöglich organisiert und den reibungslosen Ablauf überwacht. Als Nächstes führt der behandelnde Arzt oder der Transplantations-Koordinator des Krankenhauses ein Gespräch mit den Angehörigen. Falls der mögliche Organspender zu Lebzeiten keine Erklärung, etwa durch einen Organspendeausweis, abgeben hat, entscheiden die Angehörigen im Sinne des Betroffenen, ob seine Organe gespendet werden dürfen. Bei Kindern dürfen lediglich die Eltern darüber entscheiden. Erst ab dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder der Spende selbstständig widersprechen. Ausdrücklich Zustimmen ist allerdings erst ab dem 16. Lebensjahr möglich.

Ein schneller Ablauf und eine gute Organisation entscheiden über den Erfolg einer Transplantation

Damit nicht zu viel Zeit vergeht, transportieren häufig Hubschrauber die gerade entnommenden Organe auf schnellstem Wege zu dem Empfänger. Foto: Florian Blas/pixelio.de

Damit nicht zu viel Zeit vergeht transportieren häufig Hubschrauber die gerade entnommenden Organe auf schnellstem Wege zum Empfänger. Foto: Florian Blas/pixelio.de

Wenn die Angehörigen in eine Transplantation eingewilligt haben, führen die Ärzte verschiedene Untersuchungen durch, um die Funktionsfähigkeit der Organe zu überprüfen. Die DSO übermittelt die Daten an Eurotransplant, die anhand der Warteliste und den Organmerkmalen in den angeschlossenen Ländern Belgien, Luxemburg, Kroatien, Niederlande, Österreich, Slowenien und Deutschland einen passenden Empfänger sucht. Die Organe werden dann schnellstmöglich zu den Transplantationszentren transportiert, in denen die Empfänger schon bereitstehen. Denn je schneller ein Organ wieder in einen Körper verpflanzt wird, desto höher sind die Erfolgsaussichten.

Nieren und Teile der Leber werden in Deutschland zusätzlich noch als Lebendspende verpflanzt. Dabei kann das Organ von einem lebenden Menschen auf den Empfänger übertragen werden. Die Lebendspende unterliegt ebenfalls den Vorschriften des Transplantationsgesetzes. Sie ist nur bei Verwandten ersten Grades, Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern, Verlobten und Personen, die dem Patienten offenkundig sehr nahe stehen, erlaubt. Denn die Lebensspende soll ein Akt aus Nächstenliebe sein und nicht von Außenstehenden als Einnahmequelle missbraucht werden können. Außerdem muss der Spender volljährig sein und eingewilligt haben, über alle Risiken der Organentnahme aufgeklärt worden und nach ärztlicher Beurteilung als Spender geeignet zu sein. Desweiteren darf zum Zeitpunkt der Lebendspende kein Organ eines Verstorbenen zur Verfügung stehen. Eine weitere Voraussetzung ist eine Stellungnahme der unabhängigen Lebendspendekommission der jeweiligen Landesärztekammer. Dieses Verfahren ist somit eine zusätzliche Chance, an ein neues Organ zu gelangen, unabhängig von dem Standardverfahren, bei dem die Organe über die Wartelisten von Eurotransplant vergeben werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert