Staatsanwaltschaft beantragt Aufhebung der Immunität von AfD-Chefin Petry

Die Staatsanwaltschaft Dresden möchte nach Angaben eines Landtagssprechers die Immunität der AfD-Chefin Frauke Petry aufheben lassen. Es gehe um falsche Aussagen vor dem Wahlprüfungsausschuss, die Petry unter Eid gemacht habe.

Konkret geht es um eine Befragung des Wahlprüfungsausschusses im Sächsischen Landtag, bei der Frauke Petry nicht die Wahrheit gesagt haben soll. Die AfD hatte zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes 2014 Darlehensverträge mit ihren Mitgliedern geschlossen. Petry sagte, sie selbst hätte keinen Darlehensvertrag unterschrieben. Das könnte möglicherweise nicht die Wahrheit gewesen sein.

Nach Angaben des sächsischen AfD-Generalsekretärs, Uwe Wurlitzer, habe Frauke Petry aus der Presse erfahren, dass die Staatsanwaltschaft ihre Immunität aufheben wolle. Man habe ihr noch nicht mitgeteilt, was konkret Gegenstand der Untersuchung sein soll. „Frau Dr. Petry sieht dem weiteren Verfahren daher mit Gelassenheit entgegen, da sie sich sicher ist, keine Straftat begangen zu haben“, so Wurlitzer. Mit einer Entscheidung über die Aufhebung der Immunität wird frühestens Ende August gerechnet.

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