Änderung bei BAföG-Rückzahlung nach 2012

Berlin. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) gab am Donnerstag bekannt, dass der sogenannte „Darlehensteilerlass“ für ein schnelles Studium oder einen besonders guten Abschluss ab Januar 2013 ausläuft. Studenten, die noch in diesem Jahr ihren Abschluss machen, können noch bis 2017 den Teilerlass beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Studenten, die ihr Studium nach dem 31. Dezember 2012 abschließen, profitieren von dieser Regelung nicht mehr.

„Wir bedauern, dass dieser Leistungsanreiz beim BAföG wegfällt“, sagte Achim Meyer auf der Heyde, der Generalsekretär des DSW, laut einer Pressemitteilung am Donnerstag. In 2010 und 2011 hätten laut Meyer auf der Heyde rund 31.000 Studenten von dieser Regelung profitiert.

Das BAföG wird zur einen Hälfte als staatlicher Zuschuss gezahlt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte wird nach dem Abschluss des Studiums bis zu einer Höhe von 10.000€ zurückgezahlt.

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