AStA Dortmund fordert: keine Vorlesungen in Semesterferien

In den nächsten Jahren sollen die Vorlesungszeiten, laut Planung des Wissenschaftsministeriums, mehrfach vor dem eigentlichen Semester beginnen – sehr zum Unmut der Studierendenvertreter in Dortmund. Sie sehen die Vorlesungszeiten einseitig an den Interessen der Hochschulmitarbeiter ausgerichtet.

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Das Studierendenparlament verabschiedet den Dringlichkeitsantrag einstimmig. Fotos: Bernhard Klouth

Eigentlich wechseln Sommer- und Wintersemester regelmäßig, jeweils zum 1. April und 1. Oktober. Trotzdem schwanken die vorlesungsfreien Zeiten von Jahr zu Jahr. Der Grund:  Für das zuständige Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW hat der Familienurlaub der Hochschulmitarbeiter Priorität.

Viele Hochschuldozenten haben Familien und wollen – wer könnte ihnen das übel nehmen – die schönsten Wochen des Jahres mit ihren Liebsten verbringen. Doch dummerweise fügt sich der Beginn der Vorlesungszeit nicht immer optimal den Schulferien. Da scheint es für die Mitarbeitervertreter naheliegend, Druck auf das Ministerium auszuüben und die Semestertermine den eigenen Wünschen anzupassen – offenbar mit Erfolg und zum Ärger der Studierendenvertreter an der TU Dortmund. Diese haben nun den AStA offiziell beauftragt, die Vorlesungszeiten nach den Bedürfnissen der Studierenden auszurichten, statt zugunsten der Professoren.

„Für Erstsemester unzumutbar“

In den vergangenen Jahren kam es mehrfach zu Überschneidungen mit den Vorlesungszeiten. Es sei insbesondere für die Erstsemester unzumutbar, die Vorlesungszeit vor dem Semester beginnen zu müssen, da zum Beispiel das Semesterticket dann noch nicht gelte, so das Studierendenparlament der TU Dortmund. Ein Großteil der Fachschaften halte zudem ihre Orientierungsphase in der letzten Woche vor Vorlesungsbeginn ab. Hier sollten die Interessen der über 100.000 Erstsemester nicht zugunsten der Hochschulmitarbeiter geopfert werden, fordert Antragsteller Hendrik Thalmann.

Für Thalmann folgt die Planung des Ministeriums einseitig den Interessen der Unimitarbeiter. Sein Dringlichkeitsantrag wurde am Dienstagabend einstimmig vom Studierendenparlament angenommen. Darin wird der AStA beauftragt, „darauf hinzuwirken, dass die Vorlesungszeiten im Sommersemester nicht vor dem 1. April beginnen und im Wintersemester nicht vor der zweiten Oktoberwoche.“ 

Familienurlaub hat für das Ministerium Vorrang

Langfristig festgesetzt werden die Semestertermine vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Aktuell läuft die Planung der Vorlesungszeiten bis zum Jahr 2024. Deren Inhalt ist den Studierendenvertretern ein Ärgernis.

Denn vorrangiges Ziel des Ministeriums ist, im Sinne der Arbeitnehmer- und Familienfreundlichkeit, ausdrücklich die weitgehende Ausrichtung der vorlesungsfreien Zeiten an den Sommerferien. Und deren Beginn schwankt bekanntlich von Jahr zu Jahr stark. Denn um den Ansturm auf Autobahnen und Feriengebiete in Schranken zu halten, ist die Unregelmäßigkeit bei den Sommerferien politisch gewollt und bundesweit so abgestimmt, dass jedes Bundesland mal früher, mal später an der Reihe ist.

So hatte es sich in den vergangenen Jahren mehrfach ergeben, dass es zu Überschneidungen der Vorlesungszeiten mit den Schulferien kam. Das führte besonders bei den Uni-Mitarbeitern, die Eltern schulpflichtiger Kindern sind, zu Terminproblemen in der Feriengestaltung. Im Uni-Senat standen Beschwerden darüber schon auf der Tagesordnung.

Rechtslage ist eindeutig

„Die Beschwerden kommen verstärkt aus dem Bereich der Professorenschaft“ sagt Lars Koppers, Vertreter der Hochschulmitarbeiter im Senat der TU Dortmund. Bei den Wissenschaftlichen Mitarbeitern seien die Vorlesungszeiten bisher kein Thema gewesen. Er sieht aber auch Vorteile für Studenten bei einer möglichst großen Überlappung von Schulferien und vorlesungsfreier Zeit, so könnten zum Beispiel Jugendfreizeiten von Studenten ehrenamtlich betreut werden.

Die Rechtslage ist jedenfalls eindeutig: Bei einer möglichen Kollision der Termine für Schulferien und Semesterstart gilt für Dozenten die Dienstverpflichtung zur Lehre in der Vorlesungszeit. Dem individuellen Urlaubswunsch der Professoren stehen demnach gravierende dienstliche Interessen entgegen, die Vorrang haben. Einwände gegen die Planung zur Festlegung der Vorlesungszeiten bis zum Wintersemster 2023/24 können noch bis zum 18. März beim Ministerium vorgebracht werden. 

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