Studienplatzklage: Wenn der NC nicht ausreicht

Schon immer waren Studiengänge wie Medizin und Psychologie völlig überlaufen. Eine Zusage ohne eins vor dem Komma ist da völlig undenkbar. Seit Einführung der Bologna-Reform mit Bachelor- und Masterabschlüssen sind aber auch immer mehr Normalo-Studiengänge mit einem hohen Numerus Clausus belegt. In NRW verschärfte in diesem Jahr zusätzlich der Doppeljahrgang den Kampf um die Plätze im Wunsch-Studiengang. Als letzter Ausweg bleibt da vielen nur eine Studienplatzklage.

Jakob Meder hat sich über einen Anwalt in seinen Anglistik-Studiengang eingeklagt. Foto: Franziska Jünger

Jakob Meder hat sich über einen Anwalt in seinen Anglistik-Studiengang eingeklagt. Teaserbild: Tony Hegewald / pixelio.de, Foto: Franziska Jünger

Jakob Meder hat mit einem Schnitt von 3,1 kein Glanzabitur hingelegt. In seinen Lieblingsfächern war er aber immer sehr gut: Englisch und Geschichte. Somit war für ihn klar, dass er diese auch an der Uni vertiefen will. Geschichte war an der Uni Bochum unproblematisch, für Anglistik beziehungsweise Amerikanistik brauchte Jakob aber einen Numerus Clausus von 2,3.

Daher suchte sich der 21-Jährige Rat beim Asta.“Die haben mir dann einen Anwalt empfohlen, mit dem sie in der Vergangenheit schon gute Erfahrungen gemacht haben.“ Alles, was er jetzt noch brauchte war ein Ablehnungsbescheid und eine eidesstattliche Erklärung darüber, dass er noch keine Zulassung für sein Wunschfach an einer anderen Universität erhalten hat.“ Die ganze Bürokratie hat mir der Anwalt abgenommen. Ich hatte Glück und es kam zu einem Vergleich.“

Jakob musste also gar nicht erst vor Gericht ziehen. Die Universität konnte nicht nachweisen, dass alle Plätze belegt waren und Jakob konnte sein Anglistik-Studium aufnehmen.

Alle Fächer sind betroffen

An der Ruhr Universität Bochum gab es im vergangenen Semester 46 Klagen gegen die Hochschule.“Zahlen zu diesem Semester liegen noch nicht vor. Wir gehen aber davon aus, dass es auf Grund der höheren Studentenzahl auch mehr Klagen gegeben hat, diese aber nicht exponentiell gestiegen sind“, teilte Pressereferent Jens Wylkop mit. Die Klagen verteilten sich sehr weit über alle 60 Bachelor-Studiengänge.

Thule Freundl konnte nur über eine Klage vom Diplom- in den Bachelor-Studiengang wechseln. Foto: Thule Freundl

Thule Freundl konnte nur über eine Klage vom Diplom- in den Bachelor-Studiengang wechseln. Foto: Thule Freundl

Thule Freundl ist mit 31 Jahren nicht mehr im typischen Studentenalter. Er studiert im dritten Semester Psychologie im Bachelor-Studiengang an der Universität Göttingen. Dort muss er Einführungsveranstaltungen aus dem ersten Semester besuchen und Seminare zur Präsentationstechnik belegen. Und das alles, obwohl er schon seit 2006 Psychologie studiert hatte, damals allerdings noch auf Diplom.

„Mein Vordiplom war bereits durch, mir fehlte nur noch eine Prüfung und die Diplomarbeit. Aber ich konnte einfach nicht mehr“, erzählt er. Burn Out. Thule war ausgelaugt, brauchte eine Pause und setzte daher ein Semester mit dem Studium aus. Was er nicht wusste: In der Zwischenzeit lief sein Diplom-Studiengang an der Uni Bielefeld aus.

Um in den Bachelor-Studiengang zu wechseln brauchte er sehr gute Noten. Die hatte er nicht und entschied sich daher spontan für eine Klage.“Und dann ging alles ganz schnell. Innerhalb von drei Monaten hatte ich meinen Platz.“ Auch die Universität Göttingen stimmte einem Vergleich zu.

„Klagen sind für die Mittelschicht gedacht“

Die 4.000 Euro für den Anwalt bezahlte er von Ersparnissen, Aushilfsjobs und einem kleinen Zuschuss der Eltern.“Diese Klagen sind meiner Meinung nach für die Mittelschicht gedacht. Man muss nicht unbedingt superreich sein. Von Kindern mit alleinerziehenden Müttern bis Adelskindern gibt es da alles.“

Das sieht auch Thules Anwalt René Pichon so. Er hat sich seit 35 Jahren auf Hochschulrecht spezialisiert. Von Recklinghausen aus vertritt er junge Leute im ganzen Bundesgebiet.“Ich habe als Alt-68er selbst mitbekommen, wie sich die Situation um die NC’s zuspitze und die ersten Proteste laut wurden.“ Zu seiner Zeit sei es dabei aber fast nur um Medizinstudiengänge gegangen. Inzwischen hätten sich die Klagen auf nahezu alle Fachbereiche ausgeweitet. „Das liegt insbesondere an den neuen Bachelor-Studiengängen und den geburtenstarken Jahrgängen“, sagt Pichon.

Viele Klagen ohne gerichtlichen Prozess

René Pichon ist seit 35 Jahren Anwalt für Hochschulrecht. Die Bologna-Reformen sind seiner Meinung nach "Unsinn". Foto: Kanzlei Pichon

René Pichon ist seit 35 Jahren Anwalt für Hochschulrecht. Die Bologna-Reformen sind seiner Meinung nach „Unsinn“. Foto: Kanzlei Pichon

Es mache ihm einfach Spaß, den jungen Leuten zu helfen und etwas Ordnung in das chaotische Bildungssystem zu bringen; so erklärt René Pichon seine Motivation. Aber natürlich spielt immer auch Geld eine Rolle.“ Die momentane Studienplatz-Situation ist finanziell gesehen natürlich gut für mich als Anwalt und schlecht für die Studenten.“

Die Erfolgschancen seien aber groß, vor allem bei Lehramtsplätzen und exotischen Fächern. „Die Unis reizen die Kapazitäten hier fast nie aus und ich kriege somit die allermeisten über einen Vergleich unter.“ Das liege auch daran, dass die Hochschuldichte in NRW am höchsten ist. „Einklagen geht hier wunderbar.“ Wichtig aber sei, dass die jungen Kläger flexibel seien, an welcher Uni sie studieren.

Der Jurist ist aber davon überzeugt, dass sich das Problem bald von selbst lösen wird: „Es wird noch ein paar Jahre dauern, aber dann wird der demographische Wandel dafür sorgen, dass sich die Lage an den Universitäten entspannt.“

Privileg macht ein schlechtes Gewissen

Nicht alle jungen Menschen gehen offen damit um, dass sie sich in ihren Studiengang eingeklagt haben. Sie fühlen sich schlecht, weil andere sich den Weg über den Anwalt nicht leisten können. Der 20-jährige Alexander Schmitt möchte daher seinen richtigen Namen nicht veröffentlichen. „Ich spreche ungern darüber. Nur meine Familie und engsten Freunde wissen von der Klage. Ich habe Angst sonst abgestempelt und in eine Schublade gesteckt zu werden.“

Auch bei ihm war ein Prozess nicht nötig und so konnte Alexander zwei Wochen verspätet sein Psychologiestudium in Wuppertal beginnen.“Mein Abi-Schnitt war mit 1,7 zwar wirklich nicht schlecht, ich hätte trotzdem circa zehn Semester warten müssen“, sagt er. Dagegen erscheinen die vier Monate vom Einschalten des Anwalts bis zur Zusage um so kürzer. Alexanders Eltern haben ihn bei der Finanzierung voll unterstützt.

„Ich weiß, dass das nicht selbstverständlich ist und nicht jeder diese Möglichkeit hat. Umso mehr weiß ich es zu schätzen, habe aber gleichzeitig ein schlechtes Gewissen und hätte es lieber anders gemacht.“ Trotzdem kann Alexander sich vorstellen, notfalls noch einmal zu klagen, wenn die Zulassung für den Master nicht klappt. „Ich möchte Therapeut werden. Dafür brauche ich den Master auf jeden Fall.“

Seite 2 – Kommentar: Studienplatzklagen sind die Folgen eines Systemfehlers

 

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