Studium auf dem Rechtsweg

Viele Studenten, wenige Studienplätze: Das Phänomen ist nicht neu. Doch die Methoden, um irgendwie an den ersehnten Platz zu kommen, haben sich verschärft. Studienplatzklagen heißt das Zauberwort. Immer mehr Schulabgänger versuchen, auf dem Rechtsweg an die Uni zu gelangen. Doch wer profitiert von diesen Klagen am meisten, Kinder reicher Eltern oder gewiefte Anwälte?

Ein junger Mann lächelt mir vom Cover des Katalogs entgegen: Anfang zwanzig, nettes Gesicht, offenbar gut gelaunt. Er sieht aus wie der typische Student. Dann fällt mein Blick auf den Slogan: „Studienplatzklage in jeden NC-Studiengang. Kostenloser Anruf unter der Nummer…“. Ich bin verwirrt: Was hat der lächelnde junge Mann, der so glücklich und entspannt dreinblickende Student, denn bitte mit Studienplatzklagen zu tun?
Ich stelle fest: Um Schulabgänger von der Notwendigkeit einer Klage zu überzeugen, kann ein bißchen Hochglanz anscheinend nicht schaden. Der junge Mann stellt sich als das Werbegesicht der Infobroschüre heraus, die auf der Website studienplatz-klage.de zum Download bereit steht. Warum auch lange um den heißen Brei herumreden?
Betrieben wird die Seite von der Anwaltskanzlei Dr. Selbmann & Bergert aus Leipzig. Mittelpunkt ist die besagte Broschüre: Auf 33 Seiten beantworten Frank Selbmann und sein Team den Klagewilligen alle Fragen. „Individuelle Klagestrategien“ sind ebenso im Servicepaket einbegriffen wie Rankings zu „den Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage“. Klingt eigentlich gar nicht schlecht. Aber seriöse Juristerei stelle ich mir trotzdem irgendwie anders vor. Eines zeigt die Website aber ganz eindeutig: Studienplatzklagen scheinen mittlerweile ein einträgliches Geschäft zu sein. Warum sonst sollten sich Anwälte beim Werben um Mandanten so viel Mühe geben?

Wenn die Abitur-Note nicht zum Wunschstudium reicht, wird er für immer mehr zur atrraktiven Alternative: der Rechtsweg. Foto: Gerd Altmann / pixelio.de

Wenn die Abitur-Note nicht zum Wunschstudium reicht, wird der Rechtsweg für immer mehr Studieninteressierte zur atrraktiven Alternative. Foto: Gerd Altmann/pixelio.de. Teaserbild: Alexandra H./pixelio.de

Studienplatzklage: Eine Betriebsanleitung

„Im vergangenen Wintersemester gab es bei uns ungefähr 200 Klageverfahren“, sagt Patrick Honecker, Pressesprecher der Universität Köln. An der Ruhr-Universität Bochum (RUB) waren es seit Beginn des letzten Wintersemesters 470 Verfahren und auch Jochen Fandrey, Dekan der medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen, spricht von „mehreren hundert Klagen“.

Unangefochtener Spitzenreiter bei den Studienplatzklagen ist die Medizin. Auf den nächsten Plätzen folgen weitere Fächer mit hohen Zugangsbeschränkungen, beispielsweise Psychologie, Pharmazie oder beliebte Lehramtsfächer. Nur: Dummerweise – für den angehenden Student – oder auch praktischerweise – für den gut bezahlten Anwalt – bieten genau diese Fächer auf dem Klageweg die geringsten Erfolgsaussichten.

Klage: Wie genau funktioniert das eigentlich?

„Zunächst stellt man an der Universität einen Antrag. Gleichzeitig geht ein Eilantrag an das zuständige Verwaltungsgericht. Erst, wenn über diesen Antrag entschieden wurde, kann es überhaupt zur Klage kommen“, erklärt Anwalt Christian Birnbaum, der sich auf Hochschulrecht spezialisiert hat. Bis zum Äußersten gehen aber nur die wenigsten Klagewilligen. Die im Vergleich mit den tatsächlichen Klagen deutlich höhere Anzahl an Anträgen hat taktische Gründe. Oft hoffen die Antragssteller, die Hochschule mit ihrem Antrag zum Einlenken zu bewegen. Genauso oft funktioniert dieser Schachzug aber nicht. Somit bleibt nur eine Möglichkeit: die Klage.

Kommt es tatsächlich zur Klage, ist „außerkapazitäre Zulassung“ der magische Begriff. Jedes Jahr veröffentlichen die Universitäten im Zuge der Hochschulverordnung aktuelle Zahlen. Entsprechend dieser Statistiken müssen die Universitäten neue Studenten aufnehmen. Die komplexen Berechnungen bieten den potenziellen Klägern die beste Angriffsfläche. Christian Birnbaum erklärt das so: „Zunächst stelle ich die Frage, wie die Hochschule auf genau diese Zahlen kommt. Anschließend muss geklärt werden, ob es nicht doch noch freie Kapazitäten gibt“.
Und doch: Trotz aller Rechnerei bleiben die Chancen für angehende Studenten gering, wie die Hochschulen bestätigen: „Im Medizinstudiengang gab es bisher noch keine außerkapazitäre Zulassung“, sagt Josef König, Sprechsprecher der RUB. Seine Kollegen aus Duisburg-Essen und Köln haben ähnliche Erfahrungen gemacht. Bundesweit liegt der Durchschnitt erfolgreicher Studienplatzklagen im unteren einstelligen Bereich. So beträgt die Erfolgsquote in Köln laut Patrick Honecker „ungefähr 2 Prozent“. Für Medizin gelten sogar noch niedrigere Zahlen.

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