BKA-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundeskriminalamt-Gesetz wird sechs nach dessen inkrafttreten vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Die Kläger sind der Überzeugung, dass durch das Gesetz Bürgerrechte verletzt werden.

Von heute an müssen die Bundesverfassungrichter darüber entscheiden, ob das 2009 in Kraft getretene Bundeskriminalamt-Gesetz verfassungskonfrom ist. Damals wurden dem BKA weitreichende Zugeständnisse gemacht, um mutmaßliche Terroristen zu überwachen. Seitdem dürfen die Behörden Wohnungen verwanzen, Filmaufnahmen machen und die Zielperson Online ausspähen. Das damals umstrittene Gesetz verteidigte Wolfgang Schäuble (CDU), zu dem Zeitpunkt noch Bundesinnenminister: „Wir sollten aufhören, den Eindruck zu erwecken, dieser freiheitliche Verfassungsstaat sei ein Staat, der seine Bürger rechtswidrig überwacht.“

Kritiker sehen in dem Gesetz vor allem einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und verlangen höhere Schranken für derartige Lauschangriffe auf Bürger. Zu ihnen zählen unter anderem Bundestagsabgeordnete der Grünen, Journalisten, Rechtsanwälte und Ärzte. So können mit dem Gesetzt nicht nur private Gespräche abgehört werden, sondern auch Gespräche zwischen Patienten und Ärzten sowie Mandanten und Anwälten. Ebenfalls zu den Klägern zählt der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP). Er gab sich heute morgen zuversichtlich und sagte im ZDF Morgenmagazin: „Wir sind zuversichtlich, dass das Gesetz an einigen Stellen korrigiert wird.“ Ein langer Verhandlungstag steht bevor. Ein Urteil wird jedoch erst in ein paar Monaten erwartet.

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