Blutspendeverbot für Homosexuelle präzisiert

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass ein Blutspendeverbot für Homosexuelle nur rechtens sein kann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, die Sicherheit der Empfänger zu garantieren.

Ein genereller Ausschluss verstoße möglicherweise gegen das Diskriminierungsverbot. Ein Franzose hatte geklagt, weil seine Blutspende wegen seiner Homosexualität abgelehnt wurde.

Laut europäischem Recht dürfen Risikogruppen für übertragbare Krankheiten von der Blutspende ausgeschlossen werden. Homosexuelle Männer infizieren sich prozentual wesentlich häufiger mit dem HI-Virus. In einigen Ländern dürfen sie deshalb generell kein Blut spenden.

Ein Gericht in Straßburg muss jetzt klären, in wie weit die Risikogruppe durch zusätzliche Tests und Befragungen zum Sexualverhalten weiter eingegrenzt werden kann. Das müsse dann auch für Heterosexuelle gelten.

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