Heute (26.6.) startet an der TU Dortmund die Wahl des Studierendenparlaments. Knapp 33.000 Studierende können vier Tage lang mit ihrer Stimme entscheiden, wer sie im kommenden Jahr im höchsten Gremium der Studierendenschaft vertreten soll. Aber wo und wann könnt ihr wählen? Wie funktioniert das eigentlich mit der Wahl? Und geht das Ganze auch online? Wir beantworten die fünf wichtigsten Fragen rund um die StuPa-Wahl.
Die StuPa-Wahl findet von Montag, den 26. Juni, bis einschließlich Donnerstag, den 29. Juni, jeweils von 9.30 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Es gibt vier Wahllokale am Campus, an denen gewählt werden kann. Wo ihr zum Wählen hingehen müsst, hängt davon ab, zu welcher Fakultät euer Studiengang gehört:
Eventuell gibt es dieses Jahr einen Minusrekord bei der Wahlbeteiligung. Viele denken, dass sie über die TU-App das StuPa wählen könnten, dabei sind das die Senatswahlen. — Leander Schreyer, Stellv. Sprecher des AStA Bei vielen Studierenden sorgt ein Feld in der TU-App mit der Aufschrift „Online-Wahlen“ für Verwirrung. Es hört sich zwar so an, aber damit kann nicht für die StuPa-Wahl abgestimmt werden! Wer über die App wählt, beteiligt sich an den ersten Online-Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten. Der Senat wirkt an der Wahl der Mitglieder des Rektorats mit und ist unter anderem verantwortlich für den Erlass und die Änderung der Grundordnung der Hochschule. Neben zwölf Vertretern der Hochschullehrer, fünf akademischen Mitarbeitern und fünf weiteren nicht wissenschaftlichen Mitarbeitern sind auch fünf studentische Mitglieder des Senats stimmberechtigt. Diese stehen in der App zur Wahl. Jeder Studierende kann drei Stimmen vergeben, die Gesamtstimmen werden dann nach den Listen zusammengezählt und die Senatsplätze innerhalb der Liste vergeben. Die Amtsdauer der gewählten Studierenden beträgt dann ein Jahr.
Bei der StuPa-Wahl handelt es sich um eine personalisierte Listenwahl. Alle wahlberechtigten Studierenden haben jeweils eine Stimme. Jeder Kandidat gehört einer Liste an, die uniweit antritt. Auf dem Wahlzettel stehen die Namen aller Kandidaten nach Listen gruppiert, allerdings sind alle Personen einzeln wählbar. Mit der Wahl eines Kandidaten wird gleichzeitig auch die Liste gewählt. Jede Liste erhält schließlich so viele Sitze im StuPa, wie ihr im Verhältnis der auf sie entfallenden Stimmen zustehen. Diese werden dann nach der listeninternen Platzierung bei der Wahl vergeben. Wahlberechtigt sind alle Studierenden, die 35 Tage vor dem ersten Wahltag ordentlich eingeschrieben sind. Eine Briefwahl ist möglich, regulär wird aber an Wahlurnen auf verschiedenen Orten am Campus gewählt. Die Wahl ist geheim, der Zeitpunkt und die Dauer werden vom StuPa festgelegt. Die Gültigkeit des Wahlergebnisses kann bis 14 Tage nach der Bekanntmachung der Wahlergebnisse angefochten werden. In diesem Fall entscheidet das neu gewählte StuPa über die Einsprüche. Gegebenenfalls wird das Wahlergebnis neu festgestellt beziehungsweise die Wahl ganz oder teilweise wiederholt. Das Parlament wird für ein Jahr gewählt.
Das Studierendenparlament (StuPa) ist das höchste Gremium und die Legislative der Studierendenschaft. Zu den wichtigsten Aufgaben des Parlaments gehören der Beschluss des Haushalts und die Entscheidung über die Verwendung der Gelder aus dem Semesterbeitrag. Außerdem wählt das StuPa den Allgemeinen Studierendenausschuss, kurz AStA. Der AStA fungiert als Exekutive, um die Beschlüsse des StuPas aktiv durchzusetzen. Gelder für den AStA und die verschiedenen Referate und AGs werden vom StuPa bewilligt. Zudem vertritt das StuPa die Interessen und Belange der Studierenden. Aktuell setzt sich das Parlament beispielsweise für den Samstagsbetrieb der H-Bahn ein. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, die Öffentlichkeit kann aber per Beschluss für besondere Themen ausgeschlossen werden. Alle Studierenden der TU sind redeberechtigt, antragsberechtigt sind jedoch nur StuPa- und AStA-Mitglieder. Beschlussfähig ist das Parlament, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind und ordnungsgemäß eingeladen wurde. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn es mehr Stimmen dafür als dagegen gibt.
Mehr zu den Listen und Kandidaten findet ihr in unserem Pflichtlektüre Listen-Check.
Beitragsbild: Jan-Lukas Schmitt