TU ändert Regeln für Promotion

Dortmund. Die Fakultät für Kulturwissenschaften der Technische Universität Dortmund hat ihre Promotionsordnung geändert. Es ist eine mögliche Reaktion auf den Fall Eumann: Die Hochschulleitung hatte ein Verfahren gegen den Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann (SPD) wegen „erheblichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ eingeleitet.

Marc Jan Eumann, der 2010 seine Dissertation aus dem Bereich Journalistik zum Thema „Deutscher Pressedienst“  an der TU eingereicht hat, soll Teile seiner 1990 angefertigten Magisterarbeit dafür verwendet haben, ohne diese als solche zu kennzeichnen. Die kulturwissenschaftliche Fakultät leitet derweil das Verfahren zur Aberkennung von Eumanns Doktortitel.

Vor diesem Hintergrund scheint im August die Erweiterung der Promotionsordnung von 2011 vorgenommen worden zu sein. Ein Passus des geänderten Regelwerkes lautet: „Teile der Dissertation, die bereits Gegenstand einer Abschlussarbeit eines erfolgreich absolvierten staatlichen oder akademischen Prüfungsverfahrens waren, sind als solche zu kennzeichnen. Die Dissertation kann auf Erkenntnissen solcher Teile aufbauen, muss diese Erkenntnisse dann aber erheblich vertiefen oder erweitern.“

Gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger versicherte eine Sprecherin der TU Dortmund, die Änderung der Promotionsordnung habe nichts mit dem Fall Eumann zu tun. Sie sei lediglich eine Anpassung an das nordrhein-westfälische Hochschulgesetz sowie die Promotionsrahmenordnung der TU.

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