Die NPD wird nicht verboten

Die rechtsextreme NPD wird nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstagmorgen verkündet. Damit wurde ein Verbotsantrag der Länder im Bundesrat abgelehnt.

Die NPD verfolge zwar verfassungsfeindliche Ziele, so das Bundesverfassungsgericht, sie sei aber nicht in der Lage die Demokratie in Deutschland zu bedrohen. Es gebe keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass ihr Handeln zum Erfolg führt, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung.

Das Verbotsverfahren war von Anfang an umstritten. Kritiker hatten darauf hingewiesen, dass die NPD in einem desolaten Zustand sei und an Bedeutung verloren hätte. Im September 2016 musste die NPD bei der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern ihre bundesweit letzten Landtagsmandate abgeben. Seitdem ist sie nur noch auf kommunaler Ebene aktiv und mit einem Sitz im Europaparlament vertreten.

Die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind in Deutschland sehr hoch. Nur wenn eine Partei den Staat und die Demokratie wirklich bedroht, kann sie verboten werden. Bereits im Jahr 2003 wollten Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung die rechtsextreme Partei verbieten. Auch damals scheiterte der Antrag.

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