Wissenswert: K.O.-Tropfen

Foto: flickr.com/Karen Roe, Rafael Robles L, Lars Kasper, NASA Goddard Photo and Video; Montage: Marc Patzwald, Teaserfoto: flickr.com/poniblog

Foto: flickr.com/Karen Roe, Rafael Robles L, Lars Kasper, NASA Goddard Photo and Video; Montage: Marc Patzwald, Teaserfoto: pixelio.de/dieter schutz

Der „Giftmischer“ sorgt auf den Berliner Weihnachtsmärkten für Unruhe. Er verteilt Schnapsflaschen, nach deren Verzehr die Opfer Vergiftungserscheinungen wie Erbrechen und Ohnmachtsanfälle zeigen. Bis jetzt ist von der Polizei nur bestätigt worden, dass es sich um eine „K.O.-Tropfen ähnliche Substanz“ handle. Von diesen Tropfen hat man schon häufiger gehört. Vor allem im Zusammenhang mit Vergewaltigungen nach Discobesuchen.

Was hinter der Bezeichnung K.O.-Tropfen steckt, ist grundsätzlich alles an „dämpfenden“ Stoffen. Sehr oft handelt es sich aber um die Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) und Gamma-Butyrolacton (GBL). GBL ist die Vorläufersubstanz von GHB und wird in ganz vielen Industrieprodukten als Lösungsmittel eingesetzt. So ist zum Beispiel in vielen Nagellackentfernern GBL enthalten. Das Problem: Gerade weil GBL in so vielen Produkten vorkommt, ist es nicht im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt. „Es ist eine Kontrollierte Substanz, also man muss gute Gründe angeben, wofür man das Mittel braucht und dann werden bestimmten Mengen ausgestellt“, sagt die Biologin Uta Küpper von der Rechtsmedizin Essen. Das lässt natürlich Freiraum, um GBL für kriminelle Zwecke einzusetzen.

Amnesie bei den Opfern

MR-Bild Gehirn

GHB ist auch ein natürlicher Neurotransmitter. Es reguliert die Abfolge der verschiedenen Schlafstadien. In der Intensivmedizin wird es zur Langzeitsedierung bei Schädel-Hirn-Trauma Patienten angewendet. MR-Bild: Dieter Schutz/ pixelio . Teaserbild: GüntherGumhold/ pixelio

Illegal wird es erst, wenn man GBL benutzt um GHB zu gewinnen oder wenn man es zu Konsumzwecken verkauft. Die Wirkung der beiden Substanzen ist aber die gleiche, da die Vorläufersubstanz im Körper  sowieso zu GHB umgewandelt wird. Das Endprodukt  fällt allerdings unter das Betäubungsmittelgesetz. Es wundert also nicht, dass der GBL- Konsum und Handel seitdem wieder ansteigt.

„GHB ist bei Tätern beliebt, weil es hochpotent wirkt. Geringe Dosen reichen also schon aus, um eine schnelle Wirkung hervorzurufen“, so Uta Küpper. Die Düsseldorfer „PRÄVENTION“, ein Zusammenschluss von Beratungsstellen und der Polizei gibt an, dass die meisten Opfer „einen Verlust der Kontrolle erleben, einen schlagartigen Verlust der Erinnerung und schlaglichtartige Wahrnehmungen“. Viele Täter nutzen natürlich genau diese Wirkungen. Das Opfer ist in einem Zustand, indem es ansprechbar ist, sich aber nicht wehren kann und vor allem: Nachher nur eine bruchstückhafte Erinnerung hat, also an einer Amnesie leidet- die meisten Täter können also nie erwischt werden.

Schwerwiegende Nebenwirkungen

Das tückische an den beiden Substanzen ist auch, dass die Wirkung unkalkulierbar ist. Der Konsum zusammen mit Alkohol, kann unter Umständen tödlich verlaufen. Ist man durch die Droge regelrecht narkotisiert und man dann eine der häufige Nebenwirkung, das Erbrechen bekommt, kann es zur Aspiration kommen, dass heißt Erbrochenes gelangt in die Atemwege und Lunge. Der Erstickungstod ist möglich.

Die K.O.-Tropfen wirken innerhalb weniger Minuten und halten je nach Dosierung vier Stunden an. Weil die Halbwertszeit sehr kurz ist, kann man GHB nur etwa 12 Stunden lang im Urin und sechs Stunden im Blut nachweisen. Für die Untersuchung braucht man sehr genaue Messmethoden, denn GHB löst sich im Körper schnell auf. „Gibt es einen Verdacht auf verabreichte Drogen, führen wir ein komplettes Toxikologisches Screening durch“, so die Biologin.

Etwa ein Mal im Monat kommt eine Probe mit dem Verdacht auf K.O.-Tropfen in die Essener Rechtsmedizin. Die Dunkelziffer ist höher, viele Opfer gehen erst gar nicht zur Polizei. Häufig könne man die Substanzen dann auch nicht mehr nachweisen, weil die Einnahme zu lange her ist meint Uta Küpers.

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