Steuererklärung für Studenten

Es war einfach zu schön um wahr zu sein: Eine Steuererklärung bereits während des Studiums abzugeben, obwohl man noch gar nichts verdient hat? Beim Berufseinstieg direkt nachträglich Steuern sparen? Als Mitte August 2011 das Urteil zur studentischen Steuererklärung fiel, sammelte die Studentenwelt gedanklich schon die Belege zusammen. Doch Ende Oktober dann die Ernüchterung: Die Bundesregierung schob den Steuergeschenken einen Riegel vor und schützte sich so vor Steuerverlusten in Milliardenhöhe.

Den Stein ins Rollen gebracht hatte der Bundesfinanzhof bereits im Juli, als er über zwei Fälle zum Thema Anrechnung von Studienausgaben entschied. Fall eins betraf eine Studentin aus München, die 2004 unmittelbar im Anschluss an die Schulzeit ein Medizinstudium aufgenommen hatte. Die ihr entstandenen, hohen Kosten des Studiums wollte sie nun steuerlich geltend machen. Als so genannte “vorweggenommene Werbungskosten” versuchte sie die während des Studiums geleisteten Zahlungen in ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Als Werbungskosten bezeichnet man die Ausgaben, die der Sicherung oder dem Erwerb von Einkommen dienen. Beispielsweise kann ein Arbeitnehmer die Kosten für eine berufliche Weiterbildung steuerlich absetzen.

Das Finanzamt lehnte den Antrag der Studentin ab, mit der Begründung, dass das Erststudium und jede andere unmittelbar auf die Schullaufbahn folgende Ausbildung nicht mit einer nebenberuflichen Fortbildung gleichzusetzen ist. Im Einkommenssteuergesetz sei diese Regelung seit 2004 festgesetzt. Der Fall wurde an die verschiedenen Gerichte weitergeleitet und die Entscheidung des Finanzamts als rechtmäßig befunden. Erst der Bundesfinanzhof entschied anders. Die Richter stellten fest, dass ein grundsätzliches Verbot von steuerlich absetzbaren Bildungskosten, wie Studiengebühren etc., nicht vom deutschen Recht gedeckt ist. Es hat sich also eine Lücke im Rechtssystem aufgetan und der Studentin wurde zugesprochen, dass sie die Ausgaben, die sie

Die Entscheidung des Bundestages sorgte für Ernüchterung bei den Studenten. Foto: Klaus Mackenbach

Die Entscheidung des Bundestages sorgte für Ernüchterung bei den Studenten. Foto: Klaus Mackenbach

durch ihr Studium hatte, in Zukunft bei der Steuererklärung anrechnen lassen darf. Sie muss also zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn deutlich weniger Steuern zahlen, als üblich.

Bundestag schiebt der Entscheidung einen Riegel vor

Das Urteil lies aufhorchen und versetzte die Bundesregierung in Panik. Sollten künftig alle Studenten diesen Schritt gehen und ihre Bildungskosten als Werbungskosten geltend machen, würden dem Staat Steuerverluste in Milliardenhöhe drohen. Ende Oktober folgte dann die zu erwartende Antwort der Bundesregierung. Zunächst beschloss der Bundesfinanzausschuss ein neues Gesetz, um die Gesetzeslücke rückwirkend bis 2004 zu füllen. Der Bundestag stimmte nur einen Tag später mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition zu. Zwar muss Ende November noch der Bundesrat zustimmmen, doch dieser Schritt wird wohl nur reine Formsache sein. Ist das Gesetz einmal verabschiedet, kann nur noch das Bundesverfassungsgericht es wieder kippen. Noch ist also nicht alle Hoffnung verloren.

„Nach dem Hü durch den Bundesfinanzhof kommt jetzt das Hott durch die Bundesregierung. Das war politisch so zu erwarten. Dennoch hinterlässt das Ganze einen Nachgeschmack; man hätte den Studierenden gleich sagen können, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Studienkosten so rasch und in dem großen Umfang nicht kommen würde“, so die Worte von Rolf Dobischat, dem Präsidenten des Deutschen Studentenwerks (DSW). Es sei offensichtlich gewesen, dass die Bundesregierung ein demaßen großzügiges Steuergeschenk an die Studenten nicht aufrecht erhalten würde. Dennoch sei den Studenten Hoffnung gemacht worden. Doch das DSW hat Hoffnung, dass die entgültige Entscheidung zu diesem Thema noch nicht getroffen wurd und eine realistische Chance besteht, dass das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort hat.

Steuern noch kein großes Thema für Studenten


Alex, Studentin an der TU Dortmund, ist enttäuscht über die neue Regelung der Bundesregierung. Die 21-Jährige

Studentin Alex hätte gerne eine Steuererklärung abgegeben. Foto: Birte Möller

Studentin Alex hätte gerne eine Steuererklärung abgegeben. Foto: Birte Möller

studiert Raumplanung im dritten Semester und hätte Ausgaben für ihre gesamte bisherige Studienzeit geltend machen können. “Ich habe immer alle Belege aufgehoben und hatte mich schon gefreut, von meinen Ausgaben mal etwas wiederzusehen. Gerade in meinem Studiengang haben wir besonders hohe Materialkosten, die schon ein ordentliches Loch in den Geldbeutel reißen”. Doch nicht alle Studenten an der TU scheinen so gut informiert gewesen zu sein wie Alex. Beim Gang über die Mensabrücke wusste der größte Teil der befragten Studenten nichts oder nur sehr wenig über die Möglichkeit einer Steuererklärung. Einige von ihnen haben nur flüchtig etwas von der Sache mitbekommen, etwa durch Berichte im Radio. Die wenigsten von ihnen hätten allerdings in

Viele der Dortmunder Studenten bekamen von der Thematik kaum etwas mit. Foto: Patrick Lauke

Viele der Dortmunder Studenten bekamen von der Thematik kaum etwas mit. Foto: Patrick Lauke

Erwägung gezogen, eine Steuererklärung abzugeben. Dafür war das vorhandene Wissen über die Möglichkeiten zu gering, Steuern sind für Studenten einfach noch kein großes Thema. Rechtsanwalt Dr. Leonhard Watz bestätigt diesen Eindruck im Interview mit pflichtlektüre.com. „Eine Anfrage zu diesem Thema hatte ich nicht, daran würde ich mich erinnern“, so Watz. Dr. Watz bietet einmal wöchentlich eine Rechtsberatung für Studenten beim Dortmunder Asta an.

Wer trotzdem profitieren kann

Weiterhin eine Steuererklärung einreichen können Studenten, die während des Studiums arbeiten und soviel Geld verdienen, dass sie Steuern bezahlen müssen. Meist sind die Steuern für Studenten zu hoch bemessen und durch eine freiwillige Steuererklärung am Jahresende ließe sich viel der bezahlten Steuern wieder zurückholen. Im Rahmen dessen können als sogenannte Sonderausgaben auch Kosten, die durch das Studium entstanden sind, geltend gemacht werden. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur für Studenten, die bereits während des Studiums arbeiten. Nachträglich lassen sich diese Sonderausgaben nicht absetzen.

Bei dem ganzen Paragrafenwirrwarr hilft oft nur der Gang zum Anwalt - oder zur Sozialberatung. Foto: Claudia Hautumm

Bei dem ganzen Paragrafenwirrwarr hilft oft nur der Gang zum Anwalt - oder zur Sozialberatung. Foto: Claudia Hautumm

Im Zweifelsfalls jemanden fragen, der sich damit auskennt

Wer bei dem ganzen Steuerwirrwarr nicht durchblickt, sollte sich  am besten an einen Steuerberater oder einen Anwalt des Steuerrechts wenden. Für Studenten bietet der Asta auch eine Sozialberatung an, wo Steuer- und Studienfinanzierungsfragen geklärt werden können. Gegen eine geringe Gebühr kann auch die Hilfe des Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch genommen werden.

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3 Comments

  • Birte Möller sagt:

    Hallo Philipp,

    danke für deinen Kommentar. Ich denke das was du ansprichst fällt unter die Kategorie „Als Werbungskosten bezeichnet man die Ausgaben, die der Sicherung oder dem Erwerb von Einkommen dienen. Beispielsweise kann ein Arbeitnehmer die Kosten für eine berufliche Weiterbildung steuerlich absetzen.“, die ich im zweiten Absatz erwähnt habe. Da es sich steuerrechtlich, durch den Zusammenhang von Ausbildung und Studium, um eine berufliche Weiterbildung handelt. Danke aber, dass du das nochmal so klar gesagt hast. Ich denke, das war sicherlich nicht allen Lesern klar.

    Zum zweiten Teil deines Kommentars: Es hat zwei Fälle gegeben und zwar, wie du schon sagtest, den des Piloten und den der Medizinstudentin. Beide haben Recht bekommen. In beiden Fällen ging es darum für ein Studium, das direkt nach der Schule aufgenommen wurde, Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Ich habe den Fall der Studentin als Beispiel genommen, da unsere Leser sich besser damit identifizieren können.

  • Philipp sagt:

    Es können nicht nur Studierende, die während dem Studium arbeiten, von der Steuererklärung profitieren. Wenn vor dem Studium eine Ausbildung absolviert wurde und das Studium in inhaltlichem Zusammenhang steht (Bauzeichner studiert Architektur, Steuerfachangestellte studiert BWL), können sämtliche Ausgaben für das Studium als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die „Verluste“ werden auf die Jahre mit „Gewinnen“ vorgetragen und mit der ersten Gehaltsabrechnung nach dem Studium kann somit die Steuerlast deutlich verringert werden und man kassiert ein schönes Steuergeschenk :-).

    Soweit ich mich erinnere, ging das Urteil des Bundesfinanzhofs aber nicht auf eine Medizinstudentin zurück, sondern einen Piloten, der seine Ausbildung komplett selbst bezahlen muss. An diese Klage haben sich weitere Klagen angehängt, in der Hoffnung ein Grundsatzurteil zu erwirken, um für Studenten, die direkt nach dem Abi ihr Studium beginnen, die gleichen Steuervorteile zu bieten wie denjenigen, die zwischen Schule und Abitur eine Ausbildung absolviert haben.

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