Kindergeld: Pflichtangabe der Steuer-ID ab 1. Januar 2016

Wer Kindergeld beantragt, muss der zuständigen Familienkasse künftig die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer, kurz Steuer-ID, mitteilen. Das solle Zahlungspannen verhindern. Auch Eltern, die schon länger Kindergeld erhalten, müssen die Angabe nachholen.

Wenn Familien Kindergeld erhalten wollen, müssen sie ab dem 1. Januar 2016 die Steuer-ID der Eltern und des Kindes direkt beim Antrag bei der Familienkasse angeben. Auch Eltern, die schon länger die finanzielle Unterstützung vom Staat beziehen, müssen die Angabe unaufgefordert nachholen. Dafür haben sie das ganze nächste Jahr als Übergangsfrist. Liegen die Daten den Behörden auch Anfang 2017 noch nicht vor, gibt es kein Geld mehr. Erst wenn die Nummern der Familienkasse vorliegen, überweist diese das zurückgehaltene Geld nachträglich.

Teuer wird es, wenn Eltern die Steuer-ID auch nach der Zahlungsunterbrechung nicht übermitteln. Da ohne die Daten die rechtliche Grundlage der Kindergeldzahlungen ab Januar 2016 fehlt, fordert die Familienkasse spätestens 2017 die Überweisungen des ganzen Jahres rückwirkend zurück.

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