Besserer Schutz für Stalking-Opfer

Gegen Stalker*innen soll in Zukunft besser vorgegangen werden können. Dafür soll eine Änderung des Gesetzes sorgen, den Entwurf hat die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg gebracht. Bisher haben Stalker*innen sich nur strafbar gemacht, wenn sie die Lebensgestaltung ihrer Opfer „schwerwiegend beeinträchtigt“ haben – wenn diese beispielsweise umziehen oder den Job wechseln mussten. Die Gerichte haben also nicht über die Tat an sich geurteilt, sondern auf der Grundlage, wie das Opfer darauf reagiert hat.

Laut dem Gesetzesentwurf sollen sie künftig bewerten, ob die Handlungen der Stalker*innen objektiv zu einer Beeinträchtigung des Opfers führen könnten. Dass es tatsächlich dazu kommt, müsste dann nicht mehr gegeben sein. Seit 2007 ist Stalking in Deutschland strafbar.

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