EU setzt Datenschutz-Abkommen mit den USA aus

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) dürfen US-Unternehmen keine personenbezogene Daten von EU-Bürgern mehr speichern. Das Daten-Abkommen, das so genannte Safe-Habor-Abkommen, zwischen der EU und den USA erklärte der EuGH damit für ungültig.

US-Unternehmen wie Facebook dürfen keine persönlichen Daten mehr von europäischen Nutzern speichern. Der EuGH begründete seine Entscheidung damit, dass die Daten in den USA nicht ausreichend geschützt seien. Die EU-Kommission dürfe nicht über die Datenschutzrichtlinien für die einzelnen Länder entscheiden.

Der EuGH hatte auf Bitte des obersten irischen Gerichtshofes geprüft, ob eine nationale Datenschutzbehörde das Abkommen ignorieren darf. Die Richter in Luxemburg entschieden daraufhin, dass sich die EU-Kommission bei der Verabschiedung des Abkommens im Jahr 2000 nicht über die nationalen Datenschutzgesetze der einzelnen Länder hätte hinwegsetzen dürfen. Zusätzlich argumentiert der EuGH in seiner Begründung, dass die USA die gespeicherten Daten nicht ausreichend schützen. Außerdem kritisiert der EuGH, dass das Abkommen bisher nur für US-Unternehmen, jedoch nicht für US-Behörden gelte.

Das Safe-Habor-Abkommen aus dem Jahr 2000 stuft die USA als „Sicheren Hafen“ ein. Deshalb hatten US-Unternehmen bislang das Recht, Daten europäischer Bürger auf US-Servern zu speichern und diese auch weiterzuverarbeiten.

Das Urteil könnte Folgen für weitere Unternehmen, wie zum Beispiel Apple oder Microsoft, haben. Das Abkommen war seit den Enthüllungen Edward Snowdens im Jahr 2013 umstritten.

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