Nach 31 Jahren Psychiatrie: Verurteilter unschuldig?

Es war 1986 – vor nunmehr 31 Jahren. Ein geistig behinderter junger Mann wurde wegen versuchten Mordes an einem Jungen in Essen verurteilt. Seitdem saß er in geschlossenen Abteilungen. Bis Dienstag. Denn das Dortmunder Landgericht entschied nun, den Fall neu aufzurollen – und ließ ihn frei.

Der Verteidiger des Verurteilten hatte auf Grund eines vor Jahren aufgetauchten Geständnisses eines anderen Mannes die Wiederaufnahme des Prozesses beantragt. Es war bereits der dritte Anlauf. Schon 1997 war das Geständnis einer weiteren Person aufgetaucht, vom damals prüfenden Richter jedoch nicht für stichhaltig genug gefunden worden. Vor drei Jahren beantragte der neue Verteidiger des inzwischen über 50-Jährigen  die Wiederaufnahme des Prozesses. Auch dieser Versuch scheiterte. Erst nachdem das Oberlandesgericht Hamm letztes Jahr die erneute Prüfung des Falles anwies, wurden die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet. 

Im April 1985 wurde in Essen ein sieben jähriger Junge entführt und in einem Waldstück tot aufgefunden. Der damals 21-Jährige hatte die Tat zunächst zugegeben, diese in der Hauptverhandlung im darauffolgenden Jahr jedoch bestritten. Dennoch entschied das Landgericht Essen, den minderbegabten Mann in einer geschlossenen Psychiatrie unterzubringen. Ein Termin für die Wiederaufnahme des Verfahren ist noch nicht bekannt. 

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