Psychiatrische Gutachten im Gerichtsprozess

Ein Dortmunder Ehemann begeht erweiterten Suizid: Zuerst tötete der Ehemann seine Frau, danach versucht er sich selbst das Leben zu nehmen – erfolglos! Er hat den Suizid überlebt. Gegen diesen Mann hat die Dortmunder Staatsanwaltschaft wegen Totschlags ermittelt. Maßgebend für den Urteilsspruch war zu guter Letzt ein psychiatrisches Gutachten. Und auch neurologische Befunde wie zum Beispiel Hirn-Scans können bei der Urteilsfindung eine Rolle spielen.

Der Mann wurde schließlich vom Dortmunder Gericht freigesprochen – die Psychiater hatten ihn zum Zeitpunkt der

Im Fall des Dortmunder Ehemanns sorge ein Psychiatrisches Gutachten für FreispruchFoto: Thorben Wengert, pixelio.de

Im Fall des Dortmunder Ehemanns sorgte ein Psychiatrisches Gutachten für Freispruch. Foto: Thorben Wengert, pixelio.de

Tat für unzurechnungsfähig erklärt. Für den juristischen Laien ist dieses Urteil schwer nachvollziehbar. Wie kann es sein, dass ein Mörder gerichtlich nicht bestraft wird? Die Tat bezog sich auf die konkrete Situation des Doppel-Suizids. Nach dem Tod der Ehefrau gab es diese Situation so nicht mehr. Deshalb bestand für die Zukunft keine Gefahr, dass der Täter rückfällig wird. So etwas bezeichnen die Juristen als Affektdelikt, erklärt Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel aus Dortmund. Die Kombination aus Affektdelikt und psychischer Störung führte in diesem Fall dann zu Freispruch. „Eine Unterbringung in der Maßregel kam nicht mehr in Betracht, weil der Mann nicht mehr gefährlich war. Und eine Bestrafung für das Tötungsdelikt kam nicht in Betracht, weil er nichts dafür konnte. Das muss man hinnehmen. Der Fall hat uns auch ein bisschen mitgenommen damals, aber an der Rechtsfolge war nichts zu rütteln.“

Die Frage nach der Schuldfähigkeit

Haftstrafe im Gefängnis, oder Maßregelvollzug mit Einweisung in eine forensische Klinik: Lässt man Ausnahme-Fälle wie die des Dortmunder Ehemanns einmal außer Acht, sind das die beiden Möglichkeiten, die für schwere Verbrechen in Frage kommen. Psychiatrische Gutachten bilden für diese Fragestellung meist eine bedeutende Grundlage. Sie sollen die Frage nach der Schuldfähigkeit des Täters klären. Rein rechtlich ist die Schuldfähigkeit genau festgelegt: Demnach „handelt derjenige ohne Schuld, der bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung, wegen Schwachsinns oder einer anderen seelischen Abartigkeit unfähig war, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ So steht es zumindest im Paragraphen 20 unseres Strafgesetzbuches. Menschen, die unter einer schweren psychischen Krankheit leiden, sind also oft nicht schuldfähig. Das kann eine Psychose sein, bei der der Täter von fremden Stimmen in seinem Ohr geleitet wird, oder eine schwere Persönlichkeitsstörung.

Nicht jede Psychose führt in eine forensische Klinik

Doch nicht jede seelische Krankheit führt in eine forensische Klinik, so Ina Holznagel. Eine Maßregel kommt nur dann in Betracht, wenn aufgrund der Erkrankung ein verfestigter Hang für Straftaten vorliegt – und zwar für Taten mit erheblichem Gewaltcharakter. „Das sind aber ganz seltene Fälle. Es gibt zwar eine Menge psychisch kranker Leute, die Straftaten begehen. Aber Leute, die aufgrund einer psychischen Krankheit immer wieder Andere angreifen, sind Gott sei Dank nicht sehr häufig.“

Es ist ein bisschen wie puzzeln

Spurensuche in der Psyche. Erst viele Bausteine ergeben oft das Gesamtbild des Angeklagten. Foto: Claudia Hautumm, pixelio.de

Spurensuche in der Psyche. Erst viele Bausteine ergeben oft das Gesamtbild des Angeklagten. Foto: Claudia Hautumm, pixelio.de

Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft geben psychiatrische Gutachten in Auftrag, wenn sie glauben, dass bei dem Angeklagten eine psychische Störung vorliegt. Diese nachzuweisen ist allerdings oft nicht leicht. Denn es geht ausschließlich um den Zustand des Angeklagten zum Tatzeitpunkt – und der liegt unter Umständen schon über ein Jahr zurück. Der Gutachter muss aus allen Einzelteilen wie bei einem Puzzle ein Gesamtbild des Angeklagten erstellen. Seine Schlüsse zieht der Gutachter aus psychopathologischen Untersuchungen und Befragungen, oder aus Zeugenberichten der Polizei. Doch nicht immer kommt ein klares Ergebnis dabei heraus: Wenn die psychische Störung nur leicht ausgeprägt ist und der Täter gleichzeitig keine weitere Gefahr für die Gesellschaft darstellt, spricht man laut Paragraph 21 StGb von eingeschränkter Schuldfähigkeit. In solchen Fällen diskutieren die Juristen dann eine Strafmilderung, erklärt Ina Holznagel. „Bestraft wird der Täter natürlich trotzdem.“

Im Zweifel für den Angeklagten

So eine eingeschränkte Schuldfähigkeit festzustellen, ist auch für Psychiater nicht immer leicht. In solchen Fällen folgt das Gericht einem klaren demokratischen Prinzip: In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten, erklärt Susanne Winkelmann, Fachpsychologin für Rechtspsychologie aus Dortmund. Wenn das Gutachten keine klaren Ergebnisse bringt oder die Beweislage mangelhaft ist, gehe das Gericht eher das Risiko ein, schuldige Täter freizusprechen als unschuldige Angeklagte zu verurteilen, so Winkelmann. Auch Staatsanwältin Holznagel sieht kein Problem darin eine Strafmilderung zu beantragen, wenn sie erfährt, dass der Angeklagte krank ist und die Tat etwas mit seiner Krankheit zu tun hat. „Da interessiert mich ehrlich gesagt mehr, dass am Ende etwas veranlasst wird, was die Krankheit behandelt. Wir wollen ja im Ergebnis erreichen, dass das nicht nochmal passiert. Und nicht jemanden möglichst lange ins Gefängnis stecken, wo er dann krank sitzt und dann später wieder herauskommt und dasselbe gleich nochmal macht, weil er immer noch krank ist.“

Freispruch durch Hirn-Scan

Neurobiologen wie Wolf Singer behaupten: all unser Verhalten ist neuronal vorherbestimmt. Foto: Gerd Altmann, pixelio.de

Neurobiologen wie Wolf Singer behaupten: all unser Verhalten ist neuronal vorherbestimmt. Foto: Gerd Altmann, pixelio.de

Mittlerweile stützen sich psychiatrische Gutachten lange nicht mehr nur auf Befragungen und psychopathologische Untersuchungen: immer häufiger werden neurologische Befunde wie Hirn-Scan-Bilder in die Begutachtung einbezogen. So auch im Fall Stefania Alberti vor drei Jahren in Italien: Neurologen haben bei der Mörderin eine abnorme Hirnstruktur entdeckt. Das MRT-Bild zeigte ein verringertes Hirnvolumen im Stirnbereich – genau dort soll auch die menschliche Aggressivität verankert liegen. Die Neurologen attestierten letztlich einen Zusammenhang zwischen der Hirnstruktur und dem Mord. Daraufhin bekam Stefania Alberti vom Gericht eine mildere Haftstrafe.

Verhalten neuronal vorhersehbar?

Für den Neurobiologen Wolf Singer vom Max-Planck-Institut für Brain Research in Frankfurt macht dieser Zusammenhang generell Sinn. Er sagt, menschliches Verhalten und die Verschaltungen unserer Neuronen hingen zwangsläufig zusammen. „Wenn jemand etwas tut, was nicht der Norm entspricht, dann muss er auch eine Hirnarchitektur haben, die ebenfalls nicht der Norm entspricht.“ Manchmal, so Singer, kann man die Gründe für das Fehlverhalten finden, beispielsweise bei einem sichtbaren Tumor. Das sei aber eher die Seltenheit. Kann man nichts Konkretes messen, so müsse in der Hirnarchitektur trotzdem etwas nicht in Ordnung sein, es sei für den Menschen nur nicht sichtbar. Natürlich gibt es nicht das stereotypische Gehirn eines Triebtäters. Doch für Singer hat alles eine neuronale Ursache.

Das menschliche Gehirn ist kein Computer

Knut Hoffmann ist Psychiater an der LWL Klinik in Bochum und sieht diesen Sachverhalt etwas anders: „Oft werden aus Korrelationen falsche Schlüsse abgeleitet. Hirnstruktur und Verhalten müssen nicht zusammenhängen.“ Er hat schon Hirn-Scan-Bilder von geistig behinderten Menschen gesehen, auf denen praktisch nichts zu sehen war außer

Foto: Gerld Altmann, pixelio.de

Zwar gibt es nicht das stereotypische Gehirn eines Straftäters. Doch die Psyche verrät eine Menge über unser Verhalten. Foto: Gerd Altmann, pixelio.de

Hirnflüssigkeit. Trotzdem konnten diese Menschen relativ viel. Zwar gibt es bezüglich der Hirnarchitektur eine statistische Mitte, meint Hoffmann, doch diese statistische Mitte mache nur eine Aussage über die Allgemeinheit und nicht über den Einzelfall. Unterschiedliche Menschen haben schließlich auch unterschiedliche Gehirne.

Haftanstalt oder Forensische Klinik?

Neurologische Befunde können also ergänzend zu psychiatrischen Gutachten eingesetzt werden. Doch ihre Bedeutung ist zum momentanen Zeitpunkt für Gerichtsprozesse sehr gering. Denn dass sich anhand von Hirn-Scan-Bildern das Verhalten von Straftätern ermitteln lässt – darüber ist sich die forschende Allgemeinheit einig – ist mit den aktuell vorherrschenden Methoden bisher nicht möglich. Psychiatrische Gutachten dagegen spielen mittlerweile eine bedeutende Rolle bei der Urteilsfindung. Zwar machen sie rein formell neben Zeugenaussagen und anderen Beweismitteln nur einen Teil der Beweisführung aus. Doch für die Frage „Haftanstalt oder forensische Klinik?“ sind klar formulierte psychiatrische Gutachten oft eine entscheidende Weichenstellung.

2 Comments

  • sabine sagt:

    Ein Hauptproblem ist und bleibt der Ausführende, die Überschätzung der Gutachter. Die neuzeitliche Ausrede, es handle sich bei solchen Begutachtungen um objektive, wissenschaftliche Aussagen ist schlichtweg nicht möglich. Interessant ist aber, das wir das gerne glauben und auch glaubhaft gemacht wird.
    Ein gründlich denkender Mensch wird sich fragen warum.
    Das andere Problem ist, dass wir mit Straftätern gleich welcher Art immer noch keinen Weg gefunden haben, so umzugehen, dass gute Rehabilitation möglich wird. Auch mit denen, die nicht rehabilitierbar sind, die gibt es nämlich sicher auch.
    Nicht nur des Geldes wegen. Wer will das machen? Das ist knallharte Arbeit an sich und zwar jeden Tag.
    Da gibt es schnell ein burn-out 🙂 – weil das das Prinzip der inneren Achtsamkeit und andere so nette Selbstfindungsdinge nicht greifen. Diese Arbeit lebt, wenn sie fruchtbar sein soll, nicht ausschliesslich von der eigenen Vorstellung – sie ist ganz real. Das gilt heutzutage für alle Menschengruppen, die auf Versorgung von aussen angewiesen sind.
    Verschieden sexuell orientierte Menschen sind oft nicht das grosse Problem. Ich glaube dass doch eine Vielzahl von Menschen, die sich nach Kindern sehnen, ein Unrechtsbewusstsein haben und Hilfe suchen.
    Anders sieht es bei jenen aus, die über sexuelle Handlungen mit Kindern ihren Selbstwert aufpolieren – ihre Macht ausleben. Mein Eindruck ist, dass das die meisten Straftäter sind.
    Ich bin weder Rächer, noch habe ich Lust jemanden zu bestrafen – aber ein Erwachsener, der bei klarem Verstand ist und nicht die Verantwortung für seine Handlungen zu tragen hat, mag froh sein, dass er mal wieder durchgekommen ist – ernst genommen und damit die Chance einer Entwicklungsmöglichkeit bekommen, hat er nicht.
    Therapie – ein grosses Wort. Die Psychotherapie kommt gut zurecht mit all jenen, die sich die Welt zurecht legen können, weil sie dafür die entsprechenden Mittel haben.
    Ansonsten gibt es erstaunlich viele pädagogische Maßnahmen in den psychatrisch/psychotherapeutischen Vorstellungen – dafür brauchen wir diese Fachrichtung nicht – dafür sind sie nicht die Experten.

  • Alex sagt:

    Es gab Zeiten, da war Homosexualität strafbar. In manchen Ländern ist das noch immer so .. bis hin zur Todesstrafe.

    Dann folgten Zeiten, da galten Homosexuelle als „krank“. Sie wurden nicht mehr bestraft, sondern „therapiert“ .. ggf zum Wohle ihrer Gesundheit auch kastriert.

    Inzwischen ist Homosexualität als ’normale‘ Spielart der Sexualität etwas nur noch bei B-Zeitungs-Lesern und äquivalent ge’bild’eten anstößig.

    Ich mache mir manchmal schwer Gedanken betreffs „Schuld“ und „Schuldfähigkeit“. Im ersten Augenblick kommt auch bei mir der Zorn hoch, wenn ich „Pädophil“ lese oder höre. Aber wenn es sich .. wie immer öfter ‚festgestellt‘ wird .. um eine Krankheit handelt, wie kann man dafür dann jemanden bestrafen? Ist es womöglich gar eine ’normale‘ Spielart menschlicher Sexualität, sind auch therapeutische Maßnahmen nicht ok.

    Vielleicht sollte unsere Gesellschaft endlich mal von der Rache-justiz wegfinden, nicht verurteilen, sondern Schutz, Unterstützung und Hilfestellung leisten.

    Ich schätze, nicht jeder, der auf Kinder ’steht‘ wird diese Neigung auch ausleben (…wollen). Der Schutz der Kinder und die Hilfe für Betroffene, die verantwortungsvoll mit einer solchen Neigung umgehen wollen, wäre da hilfreicher.

    Wieso wähle ich das Thema Pädophilie? Na logisch: Es ist DAS Reizthema unserer Zeit. Ich beziehe das Geschreibene aber ausdrücklich auch auf alle anderen „Straftaten“!

    Mein Grundgedanke dabei:
    Schon immer versuchen Menschen, aber auch Tiere, um JEDEN PREIS in Freiheit zu gelangen bzw. zu bleiben. Wälfe und Bären bissen sich schon vor hunderten Jahren die Gleidmaßen selbst ab, um fliehen zu können, Straf- und Kriegsgefangene, Geiseln, Psychiatrie-„Patienten“ und viele mehr. Ihnen allen war schon immer jedes Risiko recht, wenn die Freiheit winkte. Sie riskier(t)en Leben, Gesundheit, Familie … ja, wirklich ALLES!

    Dann muss wohl die Freiheit das höchste Gut sein. Im Umkehrschluss ist es völlig inakzeptabel, jemandem die Freiheitz zu entziehen.

    Die Justiz sollte endlich ihrem Anspruch, eine „Wissenschaft“ zu sein gerecht werden und forschen. Sie sollte Wege finden, dem Menschen an sich gerecht zu werden und aufhören, den Menschen ihren Dogmen anpassen und unterwerfen zu wollen..!

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