Mutterschutz auch für Studentinnen geplant

Zukünftig könnte der Mutterschutz auch für Studentinnen und Schülerinnen gelten. Ein entsprechender Beschluss soll am Mittwoch das Kabinett passieren.

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor Geburt des Kindes und endet acht Wochen danach. Er dient dazu, sowohl Mutter als auch Kind vor Überforderungen und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, finanziellen Einbußen und dem Jobverlust zu schützen. Zukünftig sollen auch Studentinnen und Schülerinnen von dem Gesetz profitieren können. Diese könnten sich dann beispielsweise von Pflichtveranstaltungen, Hausarbeiten, mündlichen Prüfungen und Klausuren freistellen lassen.

Nach Meinung der stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Elke Hannack, gehen diese Maßnahmen aber noch nicht weit genug. Sie fordert, dass auch Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen in die neue Regelung zum Mutterschutz mit einbezogen werden.

 

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