Tuning für den Bachelor

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Wer wünscht es sich nicht: Mehr Wahlmöglichkeiten im Studium und weniger Druck. Kritik am Bachelor gibt es schon lange: Zu verschult und vollgepackt. Das soll sich nun ändern. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz (KMK) ein Reform-Papier erarbeitet. 

Wieso soll der Bachelor reformiert werden? Welche Probleme gibt es?

„Es geht vor allem darum, das Studium insgesamt flexibler zu machen“, sagt Holger Burckhart, Vizepräsident der HRK und Mitentwickler des Reformpapiers.  Die Hochschule müssen  nichts ändern, werden aber darum gebeten. Sie haben also Gestaltungsoptionen. „Einige Reformpunkte sind in ähnlicher Form schon im Hochschulgesetz festgeschrieben. Die TU Dortmund hat davon auch einige umgesetzt“, sagt Eva Prost, Sprecherin der TU Dortmund. 

Was genau soll sich ändern?

  • Die Regelstudienzeit soll flexibler werden. Bachelor und Master sollen zusammen auch länger oder kürzer als zehn Semester dauern dürfen.
  • Die Studierenden sollen die Möglichkeit haben, im Master ein anderes Fach zu studieren als im Bachelor. So soll es möglich sein, beispielsweise einen Journalistik-Master nach einem Bachelor in Geschichte zu machen.
  • Professor Doktor Holger Burckhart wirkte an der Erstellung des Bachelor-Reformpapiers mit. Foto: HRK

    Ein Studium Generale bereichert das Fachstudium interdisziplinär. Die Studierenden sollen in diesem Wahlbereich über den Tellerrand blicken können und zum Beispiel musische, kulturelle oder auch berufsbezogene Kurse belegen können. Welche Wahlmöglichkeiten angeboten werden, entscheiden die Hochschulen abhängig von ihrem Profil.  
  • In den ersten zwei Semestern sollen die Hochschulen entscheiden können, ob sie Studienleistungen benoten, beziehungsweise ob diese in die Bachelor-Endnote einfließen. Auch die Möglichkeit, nur ein „bestanden“ oder „nicht bestanden zu vergeben, ist eine Option. Also gilt bald: Augen auf bei der Uni-Wahl.                        

Wie sollen die Studierenden zur Anwesenheit motiviert werden, wenn die Noten der ersten beiden Semester nicht in die Endnote einfließen?

Dass die ersten beiden Semester nicht in die Endnote einfließen, soll den Studierenden den Einstieg erleichtern und den Druck verringern. „Sie bekommen die Gelegenheit sich auszuprobieren und den Studiengang kennenzulernen. Ein Gespür für das, was sie studieren wollen, bekommen Studierende aber nicht, wenn sie zu Hause bleiben“, sagt Holger Burckhart. 

Die Studierenden sollen Module freier wählen können: Wie kann bei einem weit verbreiteten Studiengang wie den „Wirtschaftswissenschaften“ die Vergleichbarkeit gesichert werden? Wenn man frei wählen kann, könnte es ja sein, dass ein Student „leichtere“ Fächer belegt als ein anderer.

Die HRK und KMK überlegen momentan, zusätzlich zur absoluten Note, einen Prozentrang aller vergebenen Noten im Zeugnis aufzuführen. „So würde ersichtlich, ob jemand etwa mit der Note 2,0 zu den besten Studierenden gehört oder damit im Mittelfeld liegt. Dies würde der Transparenz und der Fairness gegenüber Studierenden, Hochschulinstitutionen und potentiellen Arbeitgeber*innen dienen. Zudem wird durch Instrumente wie einem Anhang zum Prüfungszeugnis transparent gemacht, welche Module jemand belegt hat“, so Burckhart. Momentan wird geprüft, wie diese Vorgabe gesetzlich geregelt werden kann.

Stehen die Reformpunkte schon fest oder sind es bisher nur Vorschläge?

Nach langen Beratungen haben HRK und KMK die finale Fassung des Papiers in der vergangenen Woche verabschiedet. „Es geht ja nicht um einen umfassenden Umbau der Studienstruktur, sondern um kleine, aber wichtige Stellschrauben“, so Holger Burckhart. Einige der Punkte stehen allerdings schon im Hochschulgesetz, weshalb die Empfehlungen der HRK und KMK für viele Universitäten keine Neuheiten sind. Jede Hochschule darf allerdings selbst entscheiden, welche Punkte sie umsetzt. „Der Anpassungsbedarf ist je nach Studiengang, Hochschulprofil und Fachkultur unterschiedlich“, sagt Burckhart. 

Wie realistisch ist es, dass das Reformpapier tatsächlich umgesetzt wird?

„Ich bin hier sehr optimistisch, dass bei den genannten Punkten einiges in Bewegung kommt.“ Da Hochschulrektor*innen am Reformpapier mitgearbeitet haben, ist es laut Burckhardt im Interesse der Hochschulen, den Bachelor flexibler zu gestalten. 

Der Bachelor reicht in der Arbeitswelt häufig nicht als einzige Berufsqualifikation aus. Kann die Reform daran etwas ändern?

„Ja, davon gehe ich aus, aber das ist ein Prozess – auch im Austausch mit den Arbeitgebern.“ Fest steht:  Die Fähigkeit von Bachelorabsolvent*innen, in einen Beruf einzusteigen, soll gestärkt werden. Wie viele Arbeitgeber*innen ihre Einstellungskriterien ändern, liegt aber nicht in der Hand der Universitäten.

Was bedeutet die Reform für die TU Dortmund?

Prost

Eva Prost, Sprecherin der TU Dortmund. Foto: idw

Die TU Dortmund hält sich an das Hochschulgesetz NRW, das besagt, dass die Bachelor und Master zusammen zehn Semester dauern sollen. Wie diese auf den Bachelor verteilt sind, ist in Dortmund längst verschieden. Im Regelfall studieren die Studierenden sechs Semester im Bachelor und vier im Master. In manchen Ingenieur-und kulturwissenschaftlichen Studiengängen sind es sieben plus drei Semester. „In Ausnahmefällen, wie der Journalistik, sind es acht plus zwei Semester, aufgrund eines integrierten Volontariats“, so Eva Prost. Weniger als zehn Semester zu studieren, ist in Ausnahmefällen mithilfe einer Prüfung oder gewissen Auflagen möglich. Das geht zum Beispiel in den Studiengängen  Chemieingenieurwesen und angewandte Kulturwissenschaften. Für Fächer wie Wirtschaftsingenieurwesen ist dies nicht vorgesehen.

Keine Noten in den ersten zwei Semestern? Die nun von der HRK vorgeschlagene Regelung, soll wohl nur als Appell dienen. Im Hochschulgesetz NRW ist die Klausel nämlich schon vorhanden. An der TU Dortmund ist diese Regelung schon in einigen Prüfungsordnungen verankert, beispielsweise im Studiengang Physik. In der Prüfungsordnung steht dazu in Paragraph sieben, Absatz eins: „Module der ersten beiden Semester können auch mit einer unbenoteten Modulprüfung oder unbenoteten Teilleistungen abgeschlossen werden.“

Notenvergleiche im TU-Abschlusszeugnis? An der TU Dortmund steht auf dem Zeugnis, wie die Abschlussnote der Studierenden im Vergleich zu den Kommiliton*innen ausgefallen ist. Der Grad „A“ steht dann dafür, dass der Abschluss zum besten Zehntel gehört. Der Grad „B“ steht dann für die folgenden 25 Prozent und so weiter. Für einzelne Module ist es allerdings bisher nicht einsehbar, wie gut man im Vergleich abgeschnitten hat. Prost dazu: „Sobald die Empfehlungen der HRK der Universität vorliegen, wird geprüft, ob diese entsprechende Empfehlungen enthält und in wieweit die TU diese umsetzen kann.“

Beitragsbild: Wenke Wensing

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