Jura für die Ohren

Es ist die heilige Schrift der Juristen, eine Offenbarung in 2385 Paragraphen: das Bürgerliche Gesetzbuch. Unter Laien gilt es als langweilig und trocken, doch das könnte sich bald ändern. Der Schauspieler Christoph Maria Herbst hat die skurrilsten Vorschriften aus dem Wälzer als Hörbuch verlesen.

Liest Paragraphen in Hörbuchform: Christoph Maria Herbst Foto: Christian Hartmann

Liest Paragraphen in Hörbuchform: Christoph Maria Herbst. Foto: Christian Hartmann

Du hast einen Wald oder ein Bergwerk geerbt? Du willst schon jetzt wissen, welcher Paragraph deinen zukünftigen Nachwuchs garantiert dazu bringt, den Müll brav hinunter zu bringen? Dann ist hinhören angesagt. Christoph Maria Herbst hat die kuriosesten Paragraphen herausgepickt – Gesetze, die der Alltag schreibt.

Richtig spannend wird es, wenn sich die spitzfindigen Formulierungen dem Feld der Familie zuwenden. So heißt es zur Mutterschaft in §1591 im BGB unmissverständlich: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“ Wenn das so einfach wäre. Welche tiefen Abgründe sich hinter solch einer Vorschrift verbergen, zeigt sich erst vor dem Familiengericht. Allein im vorigen Jahr verloren laut Statistischem Bundesamt 12 200 Eltern das Sorgerecht für ihre Sprösslinge. Viele Eltern haben sogar Besuchsverbot.
Ganz anders sieht es rechtlich bei den Imkern aus. Sind deren Lieblinge ausgeflogen, dann räumt das BGB gemäß §962 nämlich ein Verfolgungsrecht ein: „Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde, nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.“
Verfolgungswütige Väter hingegen würden nicht bloß schadensersatzpflichtig. Man stelle sich mal vor, tausende verzweifelte Papas stürmten die Wohnungen ihrer Kinder. Sie müssten nicht nur die zu Bruch gegangenen Fensterscheiben ersetzen, sondern begingen obendrein Hausfriedensbruch.

Als Lektüre auf Nachttischen eher selten: Das Bürgerliche Gesetzbuch. Foto: Lucas Gunkel

Als Lektüre auf Nachttischen eher selten: Das Bürgerliche Gesetzbuch. Foto: Lucas Gunkel

Ohnehin drängt sich beim Hören von „BGB – das Beste aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch“ der Eindruck auf, Bienenliebhaber hätten eine grundsätzlich bessere rechtliche Stellung als entthronte Familienoberhäupter. Denn wenn nach einer Trennung die Verhältnisse in einer Patchworkfamilie neu geordnet werden müssen, ist das für Bienenzüchter wesentlich unkomplizierter als für neue Partner.

Bienenzüchter rechtlich im Vorteil

In §963 steht über die „Vereinigung von Bienenschwärmen“: „Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.“ Auf die Patchworkfamilie übertragen hieße das: Jedes Kind müsste den neuen Freund der Mutter als Papa anerkennen. Wie einfach die Welt doch sein könnte. Aus juristischer Sicht.

Wenn Christoph Maria Herbst einige ausgewählte Vorschriften aus dem BGB verliest, bekommt man eine Idee, weshalb Rechtsanwälte an dem Rest der Welt vorbeireden, obwohl sie ja eigentlich geradeaus sprechen. Und gerade die Tatsache, dass der Sprecher die ausgewählten Paragraphen nicht kommentiert, macht „BGB – Das Beste aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch“ zu mehr als nur Paragraphenreiterei.

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