So funktioniert das deutsche Wahlsystem

Da war doch mal was, in der achten Klasse, Politikunterricht: Das deutsche Wahlrecht. Erststimme, Zweitstimme, Direktkandidaten, Parteien – wie genau funktioniert das noch gleich alles? Das Erklärstück zum Wahlzettel, damit ihr in der Wahlkabine wisst, was ihr zu tun habt und was ihr mit eurer Stimmabgabe genau bewirkt.

Erststimme, Zweitstimme, Direktkandidaten, Parteien – ganz schön kompliziert, dieses deutsche Wahlsystem. Kleiner Auffrischungskurs gefällig? Hier gibt’s die Fragen und Antworten. Foto: Tim Reckmann/pixelio.de

Bei den Wahlen zum deutschen Bundestag hat jeder Wähler zwei Stimmen. Foto: Tim Reckmann/pixelio.de

Warum habe ich zwei Stimmen?

Man darf auf dem Wahlzettel zwei Kreuze machen: Mit der Erststimme (linke Spalte) wählt man den Direktkandidaten im jeweiligen Heimatwahlkreis – insgesamt sind das 299 Kandidaten in 299 Wahlkreisen. Das sind meist Parteimitglieder, aber weiter unten auf dem Zettel finden sich auch unabhängige Kandidaten, die ohne Parteiunterstützung in den Bundestag einziehen wollen. Wer die meisten Erststimmen im Wahlkreis erhält, und sei es nur mit einer Stimme Vorsprung, zieht auf jeden Fall in den Bundestag ein, quasi als Vertreter der Bürger vor Ort. Dortmund als Beispiel ist in zwei Wahlkreise aufgeteilt, quasi in Ost und West. In jedem Wahlkreis deutschlandweit leben etwa 250.000 Menschen, eine gewisse Abweichung ist unvermeidlich.

Die Zweitstimme (rechte Spalte) gibt man dagegen einer Partei und entscheidet damit über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Die Vertreter im Parlament (seien sie nun Sieger in ihrem Wahlkreis oder als Vertreter ihrer Partei über die Zweitstimme in den Bundestag eingezogen) wählen dann den Bundeskanzler – darauf hat man als Wähler also nur indirekten Einfluss.

Welche Idee steckt dahinter?

Das deutsche, sogenannte personalisierte Verhältniswahlsystem verbindet damit zwei Elemente und zwei Ziele: Einerseits will es den Kandidaten im Wahlkreis möglichst an den Wähler binden: Dadurch, dass er direkt über die Erststimme gewählt ist, kann sich ein Kandidat eine gewisse Unabhängigkeit erlauben, auch gegenüber der eigenen Partei, um zum Beispiel regionale Interessen zu vertreten oder seinem Gewissen und nicht dem Parteiwillen zu folgen. Allerdings wird bei der Erststimme nur der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt – und sei es, bei vier gleichstarken Kandidaten, mit 25,1 Prozent. Die restlichen Stimmen verfallen.

Um diese vermeintliche Ungerechtigkeit auszugleichen, gibt es die Zweitstimme: Sie legt das Verhältnis der Parteien fest: Wenn deutschlandweit eine Partei 30 Prozent der Zweitstimmen erzielt, bekommt sie auch mindestens 30 Prozent der Sitze im Bundestag. Jede Stimme zählt hier gleich viel, und es fallen nicht, wie im Beispiel oben, 74,9 Prozent der Stimmen gewissermaßen unter den Tisch.

Was soll die Fünfprozenthürde?

Eine Sonderregel dabei: Eine Partei braucht mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen, um Sitze im Bundestag zu erhalten. Hat sie weniger, geht sie komplett leer aus. Mit dieser Regelung soll das Parlament arbeitsfähig bleiben und nicht durch viele kleine Splitterparteien blockiert werden. Die Ausnahme von dieser Regelung: Wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate in den Wahlkreisen gewinnt, gilt die Fünfprozenthürde für sie nicht. Sie zieht trotzdem in voller Fraktionsstärke in den Bundestag ein.

Welche Stimme ist die wichtigere?

Anders als der Name vermuten lässt, ist die Zweitstimme entscheidend: Sie legt das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag fest. Hier entscheidet sich, ganz unabhängig von der Erststimme und den Direktkandidaten: Knackt eine Partei die Fünf-Prozent-Hürde? Erlangt eine Koalition aus Parteien die Mehrheit? Bei den Prognosen und Hochrechnungen am Wahlabend geht es deswegen immer um die Zweitstimme.

Erststimme, Zweitstimme, Direktkandidaten, Parteien – ganz schön kompliziert, dieses deutsche Wahlsystem. Kleiner Auffrischungskurs gefällig? Hier gibt’s die Fragen und Antworten. Grafik: Horst Frank/wikipedia.de (CC BY-SA 3.0)

Grafik: Horst Frank/wikipedia.de (CC BY-SA 3.0)

Im Bundestag gibt es regulär 598 Sitze, je nach Zweitstimmenergebnis werden sie auf die Parteien verteilt (Schritt 3 und 4 in der Grafik). Auf diese Sitze der Partei kommen dann zunächst die 299 Erststimmen-Gewinner aus den Wahlkreisen (Schritt 5). Was dann noch an Sitzen übrig ist, wird mit Politikern aus den Landeslisten besetzt. Stehen Partei A zum Beispiel zehn Sitze für Nordrhein-Westfalen zu und haben fünf Direktkandidaten in NRW ihren Wahlkreis gewonnen, ziehen noch die obersten fünf Politiker der Landesliste in den Bundestag ein. Die Landeslisten wurden von den Parteien vorab bestimmt. Je weiter oben ein Politiker steht, desto bekannter und wichtiger ist er in der Regel – und desto eher zieht er in den Bundestag ein. So steht in NRW zum Beispiel Außenminister Guido Westerwelle bei der FDP auf Listenplatz 1 und Kanzlerkandidat Peer Steinbrück bei der SPD.

Wie war das nochmal mit den Überhangmandaten?

Nun kann es passieren, um bei dem Beispiel zu bleiben, dass den NRW-Abgeordneten der Partei A eigentlich zehn Sitze im Bundestag zustehen, aber zwölf Politiker ihren Wahlkreis mit der Erststimme gewonnen haben. Da Direktkandidaten ihren Sitz im Parlament immer sicher haben, können die zwei Mandate nicht wegfallen: Sie bleiben als Überhangmandate bestehen, die Zahl der Sitze im Bundestag erhöht sich um zwei.

Das kann allerdings irgendwann dazu führen, dass ein Parteienbündnis vielleicht nach Zweitstimmen keine Mehrheit hätte –aber am Ende eine Mehrheit der Sitze im Bundestag dabei herauskommen, weil Überhangmandate den entscheidenden Ausschlag geben. Da die Zweitstimme im deutschen Wahlsystem entscheidend sein soll, hat das Bundesverfassungsgericht diese Regelung im vergangenen Herbst bemängelt. CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne haben sich daraufhin auf eine Neuregelung geeinigt, bei der Überhangmandate ausgeglichen werden.

Wie funktioniert das mit den Ausgleichsmandaten?

Gibt es bei dieser Wahl Überhangmandate, so bekommen die anderen Parteien im Gegenzug Ausgleichsmandate – und zwar so lange, bis das Ergebnis der Zweitstimmen wiederhergestellt ist. Dadurch wird der Bundestag vermutlich größer, aber das Verhältnis der Parteien untereinander bleibt so, wie es der Wähler mit seiner Zweitstimme bestimmt hat. Nach einer Modellrechnung hätte der aktuelle Bundestag so 671 Sitze gehabt statt derzeit 620, weil die 22 Überhangmandate ausgeglichen worden wären.

Erststimme, Zweitstimme, Direktkandidaten, Parteien – ganz schön kompliziert, dieses deutsche Wahlsystem. Kleiner Auffrischungskurs gefällig? Hier gibt’s die Fragen und Antworten. Foto: Gabi Eder/pixelio.de

Nach einer Reform des Wahlrechts kommt es jetzt quasi ausschließlich auf die Zweitstimme an. Foto: Gabi Eder/pixelio.de

Lohnt taktisches Wählen, also Stimmensplitting?

Bei vergangenen Wahlen gab es das Phänomen des taktischen Wählens: Wer mit der Zweitstimme eine der kleineren Parteien wie FDP oder Grüne wählte, gab die Erststimme dem Direktkandidaten einer der großen Partei wie SPD oder CDU. In den meisten Wahlkreisen machen die Kandidaten dieser beiden Parteien das Direktmandat unter sich aus – die Erststimme an einen Kandidaten der kleinen Partei zu geben, wäre also verschenkt.

Seit der Reform im vergangenen Herbst bringt das Stimmensplitting aber keinen taktischen Vorteil mehr. Wie beschrieben, zählt nur noch das Verhältnis der Zweitstimmen. Mit der Erststimme kann man nur einen Kandidaten vor Ort direkt unterstützen, weil er gute Arbeit geleistet hat oder einen persönlich überzeugt. An den Machtverhältnissen im Bundestag ändert das nichts, nur an der Zusammensetzung, welche Politiker dort einziehen.

Bei Stimmensplitting steigt eher die Wahrscheinlichkeit, dass es bei mehr Überhangmandaten, die durch das Aufteilen der Stimmen entstehen, auch mehr Ausgleichsmandate geben muss und der Bundestag damit größer wird. Die Folge: Die Kosten steigen, für Abgeordnetendiäten, für Mitarbeitergehälter. Deswegen wird es nach der Wahl vermutlich neue Gespräche über eine Reform des Wahlrechts geben, um die Kosten künftig wieder zu verringern.

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