Uni-Klausuren: Nach drei Versuchen muss nicht Schluss sein

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Ob nach dem dritten Versuch das Studium vorbei ist, hängt vom Fach ab. Nicht alle Fakultäten handhaben die Bedingungen für das „endgültig durchgefallen“ gleich. Foto: Daniele Arndt

Für eine Prüfung hat man an der Uni drei Versuche. Wenn man auch beim dritten Anlauf durchfällt, muss man das Studium dieses Fachs abbrechen. Nur, dass es so einfach dann doch nicht ist. Stattdessen hat fast jede Fakultät ihre eigene Regelung für das „endgültig nicht bestanden“. Eine Übersicht.

Nicht immer muss es nach einem erfolglosen Drittversuch mit dem Studium vorbei sein. Stattdessen bieten einige Fakultäten noch eine vierte, mündliche Prüfung an. Außerdem können in einigen Studiengängen nicht bestandene Wahlpflichtmodule mit anderen, gleichwertigen Modulen ausgeglichen werden.

Die mündliche Prüfung, die nach der Hiobsbotschaft „5,0 im letzten Versuch“ kommt, kann nur mit 4,0 oder 5,0 abgeschlossen werden. Um Noten geht es dann nicht mehr, nur noch um das reine Bestehen. Je nach Fakultät muss der Betroffene diese Prüfung beim Prüfungsausschuss beantragen oder sich mit dem zuständigen Professor zusammenzusetzen, um einen Termin zu vereinbaren.

Mathematik:

Die Fakultät Mathematik gewährt ihren Studenten drei Versuche pro Prüfung. Nur für die Module Analysis I und Lineare Algebra I gilt eine andere Regelung. Diese dürfen nur einmal wiederholt werden. Allerdings kann man einen Freiversuch bekommen, wenn man die erste Klausur innerhalb der ersten zwei Fachsemester absolviert. Die Folgende muss dann innerhalb von zwei Semestern angemeldet werden.

Physik und Maschinenbau:

In den Studiengängen der Fakultäten Physik und Maschinenbau haben die Studenten drei Versuche pro Prüfung. Außerdem ist ein einziges Mal im Studium ein vierter, mündlicher Versuch möglich. Diese muss jedoch beim Prüfungsausschuss beantragt werden.

Chemie:

Studenten der Fakultät Chemie haben ebenfalls drei Versuche für jede Prüfung. Außerdem können sie während ihres Studiums dreimal eine vierte, mündliche Prüfung machen.

Informatik und Architektur und Bauingenieurswesen:

In diesen Fakultäten haben die Studenten neben ihren drei schriftlichen Versuchen auch in jeder Prüfung das Recht auf eine vierte mündliche Prüfung. Diese muss nicht extra beim Prüfungsausschuss beantragt werden, sondern wird mit dem jeweiligen Professor abgesprochen.

Statistik:

Auch in der Fakultät Statistik bekommen die Studenten drei Versuche. In dem Modul BS XI „Multivariate Statistik“ kann bei einem Nichtbestehen des dritten Versuches auch noch eine mündliche Prüfung absolviert werden.

Bio- und Chemieingenieurswesen:

Klausuren der Fakultät Bio- und Chemieingenieurswesen dürfen dreimal geschrieben werden. Außerdem kann einmal im Studium eine mündliche Prüfung absolviert werden. Diese muss nicht extra beim Prüfungsausschuss beantragt werden.

Raumplanung:

In der Fakultät Raumplanung können die Studenten ihre Prüfungen nur einmal schriftlich wiederholen, wenn sie beim ersten Mal durchgefallen sind. Der dritte Versuch ist immer eine mündliche Prüfung.

Elektrotechnik und Informationstechnik, Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie, Rehabilitationswissenschaften und Journalistik:

Prüfungen in diesen Fakultäten können grundsätzlich nur zweimal wiederholt werden. Nach drei Versuchen ist hier Schluss.

Lehramt:

Lehramtsstudenten haben für jede Prüfung drei Versuche. Ein vierter, mündlicher Anlauf muss mit dem Professor abgesprochen werden und ist vom jeweiligen Fach abhängig.

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In der Dezember-Ausgabe des Pflichtlektuere-Magazins erzählen drei Studenten von ihren Erfahrungen mit dem Drittversuch, außerdem ein Interview mit den Stress-Forscherinnen Dr. Julia Brailovskaia und Pia Schönfeld von der Ruhr-Uni Bochum – hier klicken und Online lesen.

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