Das Duell: Tarif-Einheits-Brei-Gesetz

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Ein Gesetz zur Einheit spaltet das Land. Anfang Juli ist das Tarifeinheitsgesetz in Kraft getreten. Ab sofort gilt: Ein Betrieb – ein Tarifvertrag. Und den bestimmt die größere Gewerkschaft. Viktoria Degner und Julian Rohr kennen die Chancen und Risiken.

„Tarifautonomie ist eine Notwendigkeit“,

findet Viktoria Degner.

Gerade noch rechtzeitig haben die Spartengewerkschaft der Lokführer (GDL) und die Deutsche Bahn ihren Tarifkonflikt beigelegt. Gerade noch rechtzeitig, bevor das Tarifeinheitsgesetz auch für sie greift.

Neun Streiks in nicht einmal zwölf Monaten mussten sechs Millionen Kunden bis dahin erdulden. Massenstreiks, die Betriebe in die Knie zwingen. Die endlosen Verhandlungen erinnern an ein kleines Kind, das sich im Supermarkt schreiend auf den Boden wirft und mit den Fäusten trommelt, weil Mama den Lolly doch nicht kaufen wollte – Klaus Weselsky mit Schnuller sozusagen.

Hundert Millionen Euro: Das war der Preis, den die Deutsche Bahn zahlen musste für die Sturheit der GDL im vergangenen Mai. Hinzukommen Imageprobleme, frustrierte Kunden, politischer wie medialer Druck. Die Frage ist: Wie lange hätten Bahn und Gewerkschaften – GDL wie EVG – sich diesen Tarifkonflikt noch leisten können? Ein kleineres Unternehmen hätte unter solch prekären Bedingungen wohl kaum langfristige Überlebenschancen.

Dem lieben Geld geschuldet

So hat vor allem der Tarifkonflikt zwischen der Spartengewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn die Durchsetzung des Tarifeinheitsgesetzes befördert. Auf Dauer wäre es auch einem großen Unternehmen wie der Bahn nicht möglich gewesen, gewinnbringend zu wirtschaften.

Tarifautonomie: die Selbstbestimmung von Lohn und Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Tarifautonomie: das Prinzip „ein Unternehmen, ein Tarifvertrag“. Tarifautonomie: bis 2010 praktizierte Übung in Deutschland, ohne gesetzlich verankert zu sein. Offensichtlich erfolgreich. Erst mit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zur Einführung der Tarifpluralität begann der Kampf der Gewerkschaften. Doof gelaufen! So hat die Bundesregierung nun ein Gesetz verabschiedet, das als solches zuvor keinerlei Notwendigkeit hatte.

Die Existenz der Gewerkschaften ist gesichert

Das Gesetz behindert kleine Gewerkschaften nicht. Es fördert die Tarifautonomie sogar. Laut Gesetzestext sind auch in Zukunft mehrere Tarifverträge in einem Unternehmen gestattet. Nur dort, wo in einem Betrieb mehrere Gewerkschaften konkurrieren, greift der Tarifvertrag der größeren Gemeinschaft. In einem Großunternehmen bedeutet dies also keine Gefahr für eine Spartengewerkschaft wie die GDL. Das Gesetz fördert sogar die Zusammenarbeit zwischen den Gewerkschaften, genauso wie den Wettbewerb.

Ihr Streikrecht? Nein, dass will und kann den Gewerkschaften niemand absprechen. Ein Konflikt jedoch soll unter realistischen Bedingungen ausgetragen werden. Einen ganzen Betrieb lahmlegen soll er nicht. Streiken ist und bleibt ein Grundrecht. Streiten jedoch nicht.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Das einzige, was Tarifpluralität hervorgebracht hat, ist Uneinigkeit. Liebe Gewerkschaftler, Sie wollen gerechten Lohn? Sie wollen die Loyalität Ihres Arbeitsgebers? Doch erschien gerade Ihr eigenes Verhalten in der Vergangenheit nur wenig loyal. Es ist nicht gerecht, wenn Mitarbeiter desselben Betriebs und Mitglieder derselben Berufsgruppe mehr verdienen als ihre Mitstreiter. Es ist nicht gerecht, wenn weniger da ist für die einen, nur weil die anderen so maßlos sind. Dreist, dreister und vielleicht noch ein bisschen mehr Lohn.

Und das ist, was sowohl GDL als auch EVG erzielt haben – ganz ohne Gesetz. Langfristig fünf Prozent mehr Lohn für 38 Wochenstunden Arbeitszeit. Das Tarifeinheitsgesetz: Für GDL und EVG wird es nicht greifen. So fahren die Züge – zumindest vorerst. Und Weselsky: Er darf sich aufrichten vom Boden des Supermarktes. Darf aufhören zu weinen. Mama kauft den Lolly.

„Eine Entrechtung der Minderheitengewerkschaften und ein Eingriff in essentielle Grundrechte“,

findet Julian Rohr.

In Zeiten, in denen zunehmend von sozialer Ungerechtigkeit gesprochen wird, ist ein solches Gesetz das falsche Signal. Wer sagt: „Eine Gewerkschaft in der Branche reicht“, der argumentiert bereits mit der Logik der Arbeitgeber . Wenn nun auch schon die Politik so denkt, wer schützt dann zukünftig noch die Rechte der kleinen Gewerkschaften in der Tariflandschaft? Sind es nicht gerade die „Kleinen“ im Staate, deren Rechte geschützt werden sollten? Aber gerade jetzt – durch das Tarifeinheitsgesetz – werden deren Rechte klar beschnitten.

Gerade jetzt müssen die „Kleinen“ geschützt werden

Vermeintliche „Realpolitiker“ kommen mit Sätzen wie „Die Tarifeinheit in den Branchen ist längst Realität und ein überfälliger Baustein“. Ja, stimmt: In vielen Branchen ist das so, aber eben nicht in allen. Und dass es gerade in einigen Branchen anders ist, zeugt von der Notwendigkeit, die Rechte kleiner Gewerkschaften weiterhin zu schützen.

Streikrecht ade!

Durch das Tarifeinheitsgesetz, das Bundespräsident Joachim Gauck am Montag unterzeichnete, können die kleinen Gewerkschaften nicht mehr frei entscheiden, ob sie gemeinsam mit den „Großen“ einen Tarifvertrag aushandeln wollen: Sie werden gesetzlich dazu gezwungen. Ein grober Eingriff in die Koalitionsfreiheit und in den Minderheitenschutz, also in essentielle Grundrechte. Doch es geht noch weiter: Hat eine Gewerkschaft erst einmal keinen Tarifvertrag mehr, kann sie folglich auch nicht mehr für ihn streiken – ein Angriff auf das Streikrecht.

Das Märchen vom „angehört werden“

Nun gut: Den Minderheitengewerkschaften wird ein „Anhörungsrecht“ beim Arbeitsgeber gewährleistet.  Klingt aber eher wie: „Nett was ihr da sagt, aber das interessiert keinen mehr!“ Wer mit großen Geschwistern aufgewachsen ist, der weiß, dass der Wunsch der Kleinen meist nicht wirklich ins Gewicht fällt.

„Ist ja auch viel bequemer…“

Aber in der Bevölkerung findet ein solches Gesetz dennoch Zuspruch. Warum? Aus Bequemlichkeit. Es ist eben einfach angenehmer, wenn die Belange anderer meinen Alltag nicht beeinflussen. Schon gar nicht jene der kleinen Gewerkschaften, die ja ohnehin nur einen geringen Teil des gesellschaftlichen Meinungsbildes ausmachen.

Wie die „Partei der Arbeiterklasse“ ihre eignen Werte missachtet

Besonders peinlich: Der Gesetzesentwurf wurde von einer Arbeitsministerin der SPD auf den Tisch gelegt. Die SPD – eine Partei, die schon seit Anbeginn ihrer Zeit von sich behauptet, sich für die Belange des „kleinen Mannes“ (und der „kleinen Frau“ für alle Gender-Freunde)  einzusetzen. Wo bleibt da noch das Unterscheidungsmerkmal der einstigen „Arbeiterpartei“  zu ihrem Koalitionspartner, der Union?

Dieser Beschluss zeigt nicht nur, dass die Rechte der „Kleinen“ im Land weiter beschnitten werden. Er entlarvt uns auch eine Regierung, in der die Meinungspluralität immer weiter ausstirbt – ein Verlust für unsere Demokratie.

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Foto: stockxchng/bizior, S. Hofschlaeger/pixelio.de, Montage: Fehling/Schweigmann 
Teaserfoto: Marc Brüneke / flickr.com

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