Netzwerkdurchsetzungsgesetz – nicht nur der Name ist schwierig

Im Schatten der „Ehe für alle“ ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zum Kampf gegen Hasskriminalität in sozialen Netzwerken, das ebenfalls am Freitag (30. Juni 2017) verabschiedet wurde, etwas untergegangen. Warum das sogenannte „Facebook-Gesetz“ viele Schwierigkeiten mit sich bringt und das eigentliche Problem nicht aus dem Weg räumt – ein Kommentar.

Das Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter dazu, gemeldete „offenkundig strafbare“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Bei Verstößen können die Unternehmen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Internationale Plattformen müssen einen Ansprechpartner in Deutschland bestimmen.

Das Problem der Hasskriminalität im Internet ist unbestritten. Auch mit seiner Aussage, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe, hat Justizminister Heiko Maas (SPD) recht. Ein Handeln ist bitter nötig. Aber Sanktionen gegen Unternehmen sind nicht die Lösung. Besonders wenn man bedenkt, dass das Gesetz nur die Netzwerke betrifft, die mindestens zwei Millionen Nutzer haben. Die Hasskommentare können sich auf andere Plattformen verlagern, die noch undurchsichtiger und weniger bekannt sind. Das bleibt nicht die einzige Schwierigkeit des neuen Gesetzes.

Das Gesetz soll die Macht der sozialen Netzwerke über unser Kommunikationsverhalten einschränken. Nun wird die Rechtsauslegung privatisiert und die Mitarbeiter der Unternehmen werden zu Ermittlern und Richtern in Personalunion. Es wird eine eigene Realität innerhalb der Netzwerke aufgebaut – eine Scheinwelt, in der keine Hasskriminalität existiert. 

„Overblocking“ als Eingriff in die Meinungsfreiheit

Der Eingriff in die Meinungsfreiheit ist der nächste der vielen Kritikpunkte. Es besteht die Gefahr des „Overblockings“. Die sozialen Netzwerke werden vermutlich mehr gemeldete Kommentare löschen als nötig, um bei der 24-Stunden-Frist einer Strafe zu entgehen. Das ist gefährlich. Denn es darf bezweifelt werden, dass beispielsweise Facebook-Mitarbeiter überhaupt die rechtliche und inhaltliche Kompetenz besitzen, um strafrechtlich relevante von rechtmäßigen Inhalten zu unterscheiden. Bei der freien Meinungsäußerung spielt immer der jeweilige Kontext und die damit verbundene komplexe Rechtslage eine Rolle. Denn was „offensichtlich rechtswidrige“ Kommentare sind, auf die sich Maas in seinem Gesetz bezieht, ist Auslegungssache.

Schon der Twitter-Hashtag #Netzwerkdurchsetzungsgesetz zeigt die Probleme des Beschlusses.

Auch der Anwendungsbereich ist umstritten. Zwar sind mehr als ein Dutzend Strafbestände wie Morddrohungen oder Volksverhetzung aufgeführt, viele davon sind jedoch sehr vage formuliert. Beispielsweise der Verbotsgrund „Beleidigung“ ist sehr auslegebar und könnte oft der Satire zugeordnet werden. Wenn sich jeder Fall wie die Schmähkritik von Jan Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten Erdogan so hochschaukelt, wäre Satire in sozialen Netzwerken bald Vergangenheit. 

Bundesregierung veränderte das Gesetz

Ob sich der Beschluss endgültig durchsetzt, ist noch nicht abschließend geklärt. Kritiker verweisen auf verfassungs- und europarechtliche Bedenken, die erst noch geprüft werden müssen. Um sein Gesetz zu verteidigen, veränderte Maas die Regelung vor der Abstimmung noch einmal. Bei schwierigen Fällen haben die Unternehmen die Möglichkeit, eine Frist von sieben Tagen zu beantragen oder die Entscheidung an eine unabhängige Behörde weiterzuleiten. Das verhindert jedoch nicht unbedingt das „Overblocking“, besonders weil die Zusammensetzung der neuen Institution unklar bleibt. Fest steht nur, dass auch dieses Gremium durch Mitarbeiter der Anbieter besetzt werden soll.

Lerneffekt bleibt aus

Noch einmal: Es ist richtig, dass sich etwas ändern muss. Aber es kann nicht der richtige Weg sein, die Verantwortung dafür vor allem in die Hände der sozialen Netzwerke zu legen. Zumal da diese bereits etwas gegen die Online-Hetze tun: Die EU-Kommission lobte die Unternehmen bereits für ihr beschleunigtes und wirksames Vorgehen. In sechs Monaten habe sich der Prozentsatz von Löschungen gemeldeter Inhalte auf 59 Prozent verdoppelt.

Ein Lösungsvorschlag wäre, die Strafverfolgung gegen die Verfasser von Hasskommentaren zu stärken. Die Ermittlungen und Gerichtsverfahren gegen Einzelpersonen wirken viel abschreckender als Strafen gegen die jeweilige Plattform. Außerdem bleibt damit der Lernerfolg aus – das Problem ist nicht aus der Welt geschafft.

Auch die Studierenden der TU Dortmund haben eine Meinung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz:

Beitragsbild: Alexander Klaus / pixelio.de

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